13223/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0058-II/BK/3.2/2013

 

Wien, am        . Februar 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Jarolim, Genossinnen und Genossen haben am                       21. Dezember 2012 unter der Zahl 13481/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die augenscheinliche Verschleppung des Ermittlungsverfahrens in der Affäre um neuerliche Vorwürfe gegen den Salzburger Vergewaltiger B.“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Sämtliche diesbezüglich vom Landeskriminalamt Salzburg geführten Ermittlungstätigkeiten erfolgten nach Absprache mit und über Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg, welcher im Ermittlungsverfahren die Leitungsbefugnis zukommt.


 

Zu Frage 2:

Die in Rede stehende Anzeige wurde am 12. November 2012 bei der Polizeiinspektion Schmerlingplatz in Wien erstattet. Das Landeskriminalamt Salzburg wurde davon am 16. November 2012 in Kenntnis gesetzt und erhielt von der Staatsanwaltschaft Salzburg einen entsprechenden Erhebungsauftrag. Seither werden umfangreiche Erhebungen in Wien und Salzburg geführt. Der in der Anfrage geäußerte Vorwurf ist daher nicht zutreffend.

 

Zu Frage 3 :

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.