13224/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0481-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 18. Februar 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13479/J-NR/2012 betreffend Frauenanteil im Staatsopernorchester und bei den Wiener Philharmonikern, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Die Österreichischen Bundestheater wurden gemäß den Bestimmungen des Bundestheater­organisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 108/1998 (BThOG), mit 1. September 1999 aus der Bundes­verwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich der Bundestheater-Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und der ART for ART Theaterservice GmbH, bestehender Konzern organisiert. Während die Bundestheater-Holding GmbH zu 100% im Eigentum des Bundes steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der Bundestheater-Holding GmbH. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding GmbH somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes.

 

Als Angelegenheiten der Vollziehung sind vom Interpellationsrecht daher nur jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding GmbH betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften, insbesondere solche der Tochter­gesellschaften der Bundestheater-Holding GmbH unterliegen grundsätzlich nicht der Inter­pellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6 BThOG vor, der bestimmt, dass die von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, von der Bundesministerin für Finanzen und vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bundes­theaterkonzerns gegenüber den entsendenden Bundesministerinnen und Bundesministern über die Beschlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht des Bundeskanzlers und der Bundesminister in den Angelegenheiten der Gesellschaften sichergestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrates vorliegen.

 

Über die gegenständlichen Fragen liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor, sie unterliegen daher auch aus diesem Titel nicht der Interpellationspflicht.

 

Unabhängig von der bestehenden Rechtslage können folgende Informationen gegeben werden:

 

Zu Fragen 1 und 2 sowie 4 und 5:

Zu den Zielen des „Gleichstellungsplanes“ 2006 führt die Bundestheater-Holding GmbH aus, dass gemäß § 20 BThOG das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) auf die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns sinngemäß anzuwenden ist. In sinngemäßer Anwendung des § 11a B-GlBG wurde zum 1. September 2006 ein Gleichbehandlungsplan für den Konzernbereich der Bundestheater-Holding GmbH erlassen.

 

Vorrangiges Ziel des Gleichbehandlungsplanes 2006 war es, den Anteil der weiblichen Beschäftigten in den einzelnen Abteilungen sowie in den Führungspositionen auf mindestens 40% (B-GlBG in der zum 1. September 2006 gültigen Fassung) zu erhöhen. Weitere wesent­liche Ziele waren unter anderem die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen, eine bereits erreichte 40%-ige Frauenquote jedenfalls zu wahren, sowie die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen, mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigung.

 

Im Hinblick auf im Gleichbehandlungsplan 2006 vorgesehene Maßnahmen sind im Wesent­lichen – in Anlehnung an das B-GlBG – nachfolgende zu nennen:

-      Ausschreibungen für freie Stellen und Funktionen sind so zu formulieren, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen.

-      Bis zur Erreichung einer Frauenquote von 40% haben Ausschreibungen den Hinweis zu enthalten, dass die Gesellschaften die Erhöhung des Frauenanteils anstreben und deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auffordern und Frauen bei gleicher Quali­fikation vorrangig aufgenommen werden.

-      In allen Abteilungen und Funktionen, in denen eine Unterrepräsentation von Frauen besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, vorrangig aufzunehmen.

 

Die Maßnahmen des Gleichbehandlungsplanes werden laufend umgesetzt.

 

Das BThOG sieht in seinem § 20 vor, dass auf „die Arbeitnehmer der Gesellschaften gemäß § 3 Abs. 1 … das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, sinngemäß anzuwenden“ ist, sodass primär das B-GlBG gilt. Demzufolge gilt der Gleichbehandlungsplan 2006, zuletzt geändert am 1. September 2010, in der Fassung der jeweils gültigen Bestimmungen des
B-GlBG.

 

Der Verein der Wiener Philharmoniker verwaltet sich selbst und unterliegt nicht der Einfluss­nahme der Bundestheater-Holding GmbH. Der Gleichbehandlungsplan für den Konzernbereich der Bundestheater-Holding GmbH ist deshalb auf den Verein der Wiener Philharmoniker nicht anwendbar.

 

Zu Frage 3:

Nach Auskunft der Bundestheater-Holding GmbH wurden seit 1. Jänner 2007 (inkl. der laufenden Saison 2012/13) 34 neue Stellen besetzt. Dabei wurden 8 Frauen engagiert.

 

Ergänzend wird angemerkt, dass jede Ausschreibung der Wiener Staatsoper folgende Formulierung enthält: „Die Wiener Staatsoper strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.“ Über jede Ausschreibung hinaus wird bei jedem Vorspiel gendermäßig vorgegangen, sodass selbstverständlich Bewerbungen von Frauen entsprechend ihrer Qualifikation berücksichtigt werden.

 

Der Verein der Wiener Philharmoniker verwaltet sich selbst und unterliegt weder der Einfluss­nahme der Bundestheater-Holding GmbH noch der der Wiener Staatsoper GmbH. Der Gleich­behandlungsplan für den Konzernbereich der Bundestheater-Holding GmbH ist deshalb auf den Verein der Wiener Philharmoniker nicht anwendbar.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Nach Auskunft der Bundestheater-Holding GmbH sind zurzeit im Orchester 11 Frauen fix engagiert. Der Frauenanteil beträgt 7,43%.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.