1325/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ BMI-LR2220/0353-II/BK/4.3/2009

Wien, am       . Mai 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Ing. Westenthaler, Dr. Spadiut, List, Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. März 2009 unter der Zahl 1272/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Fürstenfeld“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 26:

 

BH Fürstenfeld

Jahr 2007

angezeigte Fälle

geklärte Fälle

Aufklärungs-quote

ermittelte Tatverdächtige

Alle gerichtlich strafbaren Handlungen

1482

714

48,2%

799

davon Verbrechen

216

67

31,0%

74

davon Vergehen

1266

647

51,1%

725

§ 129 StGB (Einbruchsdiebstähle)

157

34

21,7%

37

 

 

BH Fürstenfeld

Jahr 2007

angezeigte Fälle

geklärte Fälle

Aufklärungs-quote

ermittelte Tatverdächtige

Deliktsgruppen

Strafbare Handlungen gegen

Leib und Leben

297

267

89,9%

381

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

1001

323

32,3%

301

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität + Selbstbestimmung

10

5

50,0%

5

Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr

35

3

8,6%

3

Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB

51

31

60,8%

34

 

 

BH Fürstenfeld

Jahr 2008

angezeigte Fälle

geklärte Fälle

Aufklärungs-quote

ermittelte Tatverdächtige

Alle gerichtlich strafbaren Handlungen

1186

568

47,9%

706

davon Verbrechen

208

76

36,5%

85

davon Vergehen

978

492

50,3%

621

§ 129 StGB (Einbruchsdiebstähle)

155

37

23,9%

35

Deliktsgruppen

Strafbare Handlungen gegen

Leib und Leben

251

229

91,2%

339

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

797

228

28,6%

266

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität + Selbstbestimmung

4

4

100,0%

4

Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr

24

2

8,3%

2

Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB

38

34

89,5%

39