13254/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/1-PMVD/2013                                                                                                 7. März 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 9. Jänner 2013 unter der Nr. 13506/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Auslandsvertretungen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Derzeit gibt es 18 bilaterale Vertretungen, wobei zusätzlich Teheran im Organisationsplan des Verteidigungsattachés in Damaskus abgebildet ist, drei Vertretungen in multinationalen Organisationen sowie eine Vertretung im Beschaffungsbereich.

Zu 2:

In Wien sind zwei Roving Attaché Büros sowie eine Vertretung „Militärberatung Wien (OSZE)“ eingerichtet.


Zu 3:

Den militärischen Vertretungen sind derzeit 89 Bedienstete zugeordnet.

Zu 4:

Für das Jahr 2013 sind Aufwendungen von rund 10,3 Mio. Euro vorgesehen.

Zu 5:

In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass die von österreichischen Verteidi­gungsattachés erbrachten Leistungen in Form von strukturierten Einzelberichten sowie Quartals-, Abschluss- und Postenberichten analog den Vorgaben des Handbuches für den Militärdiplomatischen Dienst zu dokumentieren sind und diese ihren Niederschlag unter anderem in der Jahresprogrammplanung des Bundesministeriums für Landesverteidi­gung und Sport zur Umsetzung der bilateralen Zielsetzungen des Ressorts finden. Angemerkt wird, dass durch die inzwischen verfügten Leitlinien für internationale Aktivitäten des Bundesheeres auf Grundlage der Empfehlungen des Rechnungshofes Benchmarks vorgege­ben wurden, welche bessere qualitative und quantitative Bewertungen ermöglichen. Ungeachtet dessen ist aus Sicht des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zu betonen, dass nicht die Anzahl der übermittelten Berichte ausschlaggebend ist, sondern einzig und allein deren Inhalt.

Ähnlich den präzisen Vorgaben für den bilateralen Bereich ist auch die Berichtslegung durch die Militärvertretung Brüssel sowie die Militärberater genau geregelt. Die Information an die Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport erfolgt anlassbezogen in Form von Sofortberichten, Wochenberichten und Zweiwochenberichten, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen. Inhalt, Form, Struktur und Vorlagezeit­punkt werden regelmäßig mit den jeweiligen Berichtslegern besprochen und gegebenenfalls nachjustiert. Vorgaben hinsichtlich Änderungen der Schwergewichte der Berichterstattung erfolgen abhängig von den laufenden Entwicklungen der jeweiligen Organisationen. Über die laufende und regelmäßige Berichterstattung hinaus ergehen häufig anlassbezogene, kurzfristige Aufträge zur Berichterstattung über aktuelle, für die Tagesarbeit relevante Ereignisse und Entwicklungen. Die sicherheitspolitische Berichterstattung erfolgt analog den dargestellten Formen und Prozessen der vorangegangenen Erläuterungen zum bilateralen Bereich. Diese dargestellten schriftlichen Berichte werden wöchentlich durch mündliche Berichte im Rahmen von Videokonferenzen ergänzt.

Zu 6 bis 9:

Der gesamte Auslandsdienst wurde im Jahr 2012 auf Grund der Empfehlungen des Rechnungshofes evaluiert. Über die Anmerkungen des Rechnungshofes hinaus wurden auch die neuen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der letzten Jahre und der Bedarf des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport berücksichtigt. Dabei wurde ein eindeutiges Schwergewicht auf ein Höchstmaß an Kooperation im bilateralen und multinationalen Bereich gesetzt. Dies umschließt sowohl die zur nationalen als auch zur internationalen Aufgabenerfüllung erforderlichen Fähigkeiten. Zur Sicherstellung einer koordinierten und fokussierten Vorgehensweise im Zusammenhang mit diesen beiden Vorgängen wurde die Generalstabsabteilung unter Einbindung der nötigen Dienststellen beauftragt, die gesamten Auslandsdienste einer eingehenden Beurteilung zu unterziehen. Ziel dieser Bearbeitung war, das Attachénetz, Verbindungselemente, Stabsoffiziere in internationalen Verwendungen sowie sonstige Auslandsdienste zu evaluieren und eine Neuregelung zu erarbeiten. Folgende Faktoren wurden dabei insbesondere berücksichtigt:

·        Zusammenarbeit mit wichtigen Partnernationen

·        Zusammenarbeit mit Internationalen Organisationen

·        Informationsbeschaffung

·        Bilaterale Zusammenarbeit, vor allem in den Bereichen Streitkräfteplanung und Fähigkeitsentwicklung, Ausbildung und Rüstung

Die Sachausgaben für Auslandsvertretungen betrugen im Jahr 2010 rund 3,3 Mio. Euro, im Jahr 2011 2,6 Mio. Euro und im Jahr 2012 2,8 Mio. Euro. Seit dem 1. Jänner 2013 besteht nunmehr eine gesetzliche Verpflichtung zur Kosten- und Leistungsrechnung auch in nachgeordneten Dienststellen. Die für den Vollzug der Kosten- und Leistungsrechnung der Auslandsdienste vorgesehene Dienststelle „Rechnungswesen“ befindet sich im Aufbau. Mit ersten Ergebnis­sen ist in der zweiten Jahreshälfte 2013 zu rechnen.

Die Empfehlungen mit den Randnummern 1 bis 6, 9 bis 15, 17 und 18 wurden umgesetzt. Die Empfehlungen mit den Randnummern 7, 8, 16, 19 und 20 sind in Bearbeitung.