13258/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


 MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/6-PMVD/2013                                                                                                 7. März 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Jänner 2013 unter der Nr. 13670/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 4, 6 und 8:

Zunächst verweise ich auf meine Anfragebeantwortungen vom 1. Februar 2010 (Nr. 3822/AB zu Nr. 3852/J), vom 3. Juli 2012 (Nr. 11341/AB zu Nr. 11502/J) bzw. vom 6. September 2012 (Nr. 12243/AB zu Nr. 12479/J). Im Hinblick auf die besondere Situation meines Ressorts in Bezug auf Forschungsaufträge und -inhalte ersuche ich um Verständnis, dass ich die Anfrage in der vorliegenden Form beantworte:

Im Jahr 2012 wurden Studien, Berichte oder Gutachten im Bundesministerium für Landes­verteidigung und Sport (BMLVS) mit Unternehmen, Vereinen, sonstigen Institutionen oder Personen – wie z.B. Dr. Thomas KEPPERT, Prof. Dipl.-Ing. Edmund BAUER, Technische Universität Wien, Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), Internationales Institut für Liberale Politik (IILP), Österreichisches Institut für Internationale Politik (OIIP), Bruno Kreisky Forum, Institut für empirische Sozialforschung (IFES), GroNova AG, SORA Institut, INFORA/ICG – mit Vertragsinhalten – wie z.B. Projekte der Sicherheitsforschung, Analysen zur internationalen Verteidigungspolitik, Evaluierung von Personalmaßnahmen, Beraterleistung für die Realisierung von Corporate Security Management (CSM), Konzept­entwicklung „Haus des Sports“ – abgeschlossen. Die anfallenden Kosten lagen zwischen 2.268 Euro und 200.000 Euro und betrugen im Jahr 2012 ca. 1,15 Mio. Euro.

Zu 2 und 5:

Für das Ressort ist es aus fachlicher Hinsicht - zur Sicherstellung der erforderlichen
Qualität - wichtig, bei komplexen Bearbeitungen in speziellen Themenbereichen externen Sachverstand beizuziehen.

Zu 3 und 7:

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftsteinteilung des BMLVS zuständige Stelle und erfolgte immer nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundes­vergabegesetzes 2006.

Zu 9:

Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen der Bundesfinanzgesetze gegeben.

Zu 10:

Wenn entsprechender Bedarf besteht, bleibt es bei der bisherigen Praxis.

Zu 11:

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinne der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrecht in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglich­keiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.