13296/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                         Wien, am       März 2013

 

GZ: BMF-310205/0043-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13527/J vom 9. Jänner 2013 der Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

2013 wird das Jobticket ein geschätztes steuerliches Minderaufkommen von rund 50 Mio. Euro mit sich bringen. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die steuerlichen Kosten pro Jahr um etwa weitere 20 Mio. Euro ansteigen werden.

 

Zu 2. und 5:

Der Zinssatz für eine 10-jährige Finanzierung der Republik Österreich mit Stichtag 15. Februar 2013 beläuft sich auf 1,95 % p.a. Je 10 Mio. Euro Neuverschuldung im Budget des Bundes führen zu 195.000 Euro zusätzlicher Zinsbelastung pro Budgetjahr.


Zu 3.:

Die Tatsache, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Jobticket zur Gänze als Betriebs-ausgabe absetzen kann, beim Arbeitnehmer jedoch kein Sachbezug zu versteuern ist, müsste aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen genug Motivation darstellen, dass Arbeit-geber von dieser Begünstigung Gebrauch machen. Zudem entstehen dem Arbeitgeber durch das Jobticket keine zusätzlichen Gehalts- oder Lohnnebenkosten.

 

Zu 4.:

2013 ist durch die vorgesehene Ausweitung der Pendlerförderung mit einem zusätzlichen Aufkommensentfall von rund 140 Mio. Euro zu rechnen. Mittelfristig kann von einem Ansteigen des Steuerausfalls auf rund 200 Mio. Euro ausgegangen werden. In dieser Schätzung sind folgende Maßnahmen berücksichtigt: die Ausweitung des Pendlerpauschales auf Teilzeitkräfte, die Erhöhung des Pendlerzuschlags im Rahmen der Negativsteuer, der Pendlerausgleichsbetrag, die Einführung des Pendlereuros, die Ausweitung des Jobtickets sowie der Ausschluss des Pendlerpauschales bei Zurechnung eines Sachbezugs für ein Firmenauto.

 

Zu 6.:

Die Kosten des Pendlerzuschlags liegen nach der Reform 2013 insgesamt in der Größenordnung von 30 Mio. Euro.

 

Zu 7.:

Gemäß der gesetzlichen Regelung zum Werkverkehr bzw. zum Jobticket zählt es nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenverkehrsmitteln befördert oder befördern lässt. Der Vorteil der Arbeitnehmer aus der Beförderung stellt somit keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar, außer die Beförderung wird anstelle bisher gezahlten Arbeitslohns (Gehaltsumwandlung) oder anstelle einer üblichen Lohnerhöhung geleistet. Die Arbeitnehmer haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung durch den Arbeitgeber.

 

Zu 8.:

Es ist dem österreichischen Steuerrecht grundsätzlich fremd, einen Ausgleich für die Nicht-Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen vorzusehen.


Zu 9.:

Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass ein – möglicherweise – durch das Jobticket entstehendes zusätzliches Fahrgastaufkommen durch das bestehende Verkehrsangebot abgedeckt werden kann. Konkrete Fragen betreffend das Verkehrsangebot wären an das dafür zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu richten.

 

Zu 10.:

Es wird damit gerechnet, dass sich die Inanspruchnahme des Jobtickets direkt proportional zur Entwicklung der steuerlichen Kosten (siehe Antwort zu Frage 1.) entwickelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.