13324/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2013
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BM für Wirtschaft und Familie

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 6. März 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0006-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13507/J betreffend „der zu erhebenden Daten zur Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendrechten in Österreich“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 9. Jänner 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Da mir die Harmonisierung der Jugendschutzgesetze in Österreich ein wichtiges Anliegen ist, führe ich darüber seit dem Jahr 2010 Verhandlungen mit den Ländern. Obwohl die Verhandlungen über bundesweite Jugendschutzstandards schon weit fortgeschritten waren, konnte ein erfolgreicher Abschluss noch nicht erzielt werden, weil nicht alle Länder einer Einigung zugestimmt haben. Derzeit führe ich auf bilateraler Ebene Gespräche mit den zuständigen Landesrät/inn/en.

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Auf der Grundlage der "Concluding Observations" des UN-Kinderrechteaus-schusses zum 3./4. Österreichischen Staatenbericht wurde ein Kinderrechte-Monitoring-Board (KMB) beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingerichtet, das strategische Initiativen zur Fortentwicklung der Kinderrechte in Österreich setzen soll. Die konstituierende Sitzung des KMB fand am 13. Dezember 2012 statt. Es setzt sich zusammen aus namhaften Expert/inn/en der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Jugendchirurgie, der Demographie, Pädagogik, Rechtswissenschaften, Jugendwohlfahrt, Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie folgender NGOs: Österreichisches Komitee für UNICEF, SOS-Kinderdorf, Österreichische Kinderfreunde, Bundesjugendvertretung, Österreichisches Institut für Kinderrechte und Elternbildung, Boltzmann-Institut für Menschenrechte, Netzwerk Kinderrechte Österreichs, Kinderbüro - Die Lobby für Menschen bis 14, Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit.

 

Darüber hinaus sind zwei themenspezifische Arbeitsgruppen zum "Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Kinderhandel, Kinderpornographie und Kinderprostitution" eingerichtet. Die Gruppen sind in erster Linie als Koordinationsgremien zum Informations- und Meinungsaustausch der Stakeholder (Bund, Länder, NGOs, Internet- und Tourismuswirtschaft) gedacht.

 

In der im Rahmen der Task Force Menschenhandel eingerichteten Arbeitsgruppe Kinderhandel sind folgende Institutionen vertreten: Bundeministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Bundeministerium für Justiz, Bundeministerium für Inneres, Bundeministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Landesregierungen, UNICEF Österreich, Ecpat Österreich, IOM Österreich, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Die Arbeitsgruppe dient einerseits der Umsetzung der kinderrechtlich relevanten Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Menschenhandel und andererseits dem Informationsaustausch.


Im Koordinationsgremium zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung sind folgende Institutionen vertreten: Bundeministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Bundeministerium für Justiz, Bundeministerium für Inneres, Bundeministerium für Frauen und öffentlichen Dienst, Landesregierungen, Bundesjugendvertretung, Ecpat Österreich, Lefö und Vertreter/innen der Internetwirtschaft sowie themenspezifische Expert/inn/en.

 

2012 haben insgesamt vier Sitzungen dieser Arbeitsgruppen stattgefunden.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Ein zentrales Ziel des Kinderrechte-Monitoring-Prozesses ist es, vorhandene Daten im Zusammenhang mit der rechtlichen und sozialen Entwicklung von Kinder- und Jugendrechten systematisch aufzubereiten und darzustellen sowie den Bedarf an zusätzlichen Daten zu erheben.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Das Bundeministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die Studie "Ich bin jung, ich muss noch viel machen - Lebenskonzepte und -verläufe von Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund in Österreich" beim Österreichischen Institut für Familienforschung in Auftrag gegeben, die 2011 veröffentlicht wurde. Darin wurde ein Vergleich der Verläufe und Konzepte zu Bildung, Erwerbsleben und Familiengründung von Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft dargestellt. Spezielle Datenerhebungen wurden in diesem Zusammenhang nicht durchgeführt. Auch ist auf die Zuständigkeit des Bundeministeriums für Inneres zu verweisen.

 


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Es ist auf die Zuständigkeit des Bundeministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Es ist auf die Zuständigkeit des Bundeministeriums für Inneres zu verweisen.