13333/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.03.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0007-I/A/15/2013
Wien, am 12. März 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 13615/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 17:
Nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung sind die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten nur hinsichtlich der Grundsatzgesetzgebung Bundessache, die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sind jedoch ausschließliche Landessache. Mir liegen zu den geschilderten Vorgängen daher keine Informationen vor.
Ergänzend sei festgehalten, dass die Anstaltsapotheke des Landeskrankenhauses Innsbruck zuletzt im Jahr 2008 vom Magistrat der Stadt Innsbruck überprüft wurde, dabei gab es hinsichtlich der Medikamentengebarung in der Anstaltsapotheke keine Gründe für eine Beanstandung. Die nächste routinemäßige Überprüfung ist entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung für heuer geplant.