13333/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0007-I/A/15/2013

Wien, am 12. März 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13615/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 17:

Nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung sind die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten nur hinsichtlich der Grundsatzgesetzgebung Bundessache, die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sind jedoch ausschließliche Landessache. Mir liegen zu den geschilderten Vorgängen daher keine Informationen vor.


Ergänzend sei festgehalten, dass die Anstaltsapotheke des Landeskrankenhauses Innsbruck zuletzt im Jahr 2008 vom Magistrat der Stadt Innsbruck überprüft wurde, dabei gab es hinsichtlich der Medikamentengebarung in der Anstaltsapotheke keine Gründe für eine Beanstandung. Die nächste routinemäßige Überprüfung ist entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung für heuer geplant.