13341/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0087-II/2/d/2013

Wien, am                 . März 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 15. Januar 2013 unter der Zahl 13569/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 4 und 6 bis 9:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 11339/J vom 11. April 2012 (11150/AB XXIV. GP) verwiesen.

 

Zu Frage 3:

Wie bereits in der Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 11339/J vom 11. April 2012 (11150/AB XXIV. GP) ausgeführt, wird von einer aufgeschlüsselten Beantwortung wie angefragt mangels statistischer Erfassung nach Geschlecht und regionalen Bereichen innerhalb der Bundesländer und des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes einer Nacherfassung Abstand genommen.

Statistisch erfasst wurden alle Übertretungen (Anzeigen und Organmandate) von Kraft-fahrzeuglenkern wegen „Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung“, die von der Bundespolizei im Auftrag der zuständigen Behörden geahndet wurden.

 

Übertretungen wegen „Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung“ 2012

Burgenland

2.467

Kärnten

15.361

Niederösterreich

20.350

Oberösterreich

18.698

Salzburg

8.133

Steiermark

31.299

Tirol

13.035

Vorarlberg

4.722

Wien

34.529

gesamt

148.594

 

Zu Frage 5:

Die von der Bundesanstalt Statistik Österreich geführte offizielle Statistik über „Straßenver-kehrsunfälle mit Personenschaden“ für das Jahr 2012 liegt dem Bundesministerium für Inneres noch nicht vor. Allerdings werden Verkehrsunfälle mit bloßem Sachschaden statistisch nicht erfasst.