13344/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0117-III/5/a/2013

Wien, am        . März 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 15. Jänner 2013 unter der Zahl 13581/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Befragungsmethoden von LGBTI-AsylwerberInnen im Bundesasylamt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu Frage 2:

Neben dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung, der sich aus § 45 Abs. 2 AVG ergibt, ist diesbezüglich auf das im Asylverfahren geltende Prinzip der Glaubhaftmachung hinzu-weisen.


Zu den Fragen 3 und 4:

Das Bundesasylamt verfügt über ein umfassendes, jährlich auf die jeweiligen Bedürfnisse und Herausforderungen angepasstes Aus- und Fortbildungsprogramm für sämtliche Be-diensteten des Bundesasylamtes.

 

Neben spezifischen Veranstaltungen (wie insbesondere Schulungen zum Umgang mit minderjährigen Asylwerbern, Umgang mit Fremden, Schulungen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz), bilden die Bereiche materielles Recht, Verfahrensrecht, Einver-nahmetechnik sowie Bescheidschulungen den Kern des Fortbildungsangebots.

 

Ziele des jährlichen Fortbildungsprogramms sind die Qualitätssicherung und Qualitätsver-besserung der Asylbehörde und der Entscheidungen unter gleichzeitiger Beschleunigung der Verfahren. Im Regelfall werden sämtliche Anmeldungen der Mitarbeiter berücksichtigt. Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin organisiert.

 

Zu Frage 5:

Nein. Eine solche Richtlinie befindet sich derzeit nicht in Planung.