13344/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0117-III/5/a/2013
Wien, am . März 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 15. Jänner 2013 unter der Zahl 13581/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Befragungsmethoden von LGBTI-AsylwerberInnen im Bundesasylamt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.
Zu Frage 2:
Neben dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung, der sich aus § 45 Abs. 2 AVG ergibt, ist diesbezüglich auf das im Asylverfahren geltende Prinzip der Glaubhaftmachung hinzu-weisen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Bundesasylamt verfügt über ein umfassendes, jährlich auf die jeweiligen Bedürfnisse und Herausforderungen angepasstes Aus- und Fortbildungsprogramm für sämtliche Be-diensteten des Bundesasylamtes.
Neben spezifischen Veranstaltungen (wie insbesondere Schulungen zum Umgang mit minderjährigen Asylwerbern, Umgang mit Fremden, Schulungen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz), bilden die Bereiche materielles Recht, Verfahrensrecht, Einver-nahmetechnik sowie Bescheidschulungen den Kern des Fortbildungsangebots.
Ziele des jährlichen Fortbildungsprogramms sind die Qualitätssicherung und Qualitätsver-besserung der Asylbehörde und der Entscheidungen unter gleichzeitiger Beschleunigung der Verfahren. Im Regelfall werden sämtliche Anmeldungen der Mitarbeiter berücksichtigt. Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin organisiert.
Zu Frage 5:
Nein. Eine solche Richtlinie befindet sich derzeit nicht in Planung.