13347/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Jänner 2013 unter der Zl. 13580/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der verfassungsmäßigen Wahl des Präsidenten der Republik Paraguay“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1

Die Amtsenthebung von Präsident Fernando LUGO am 21. und 22. Juni 2012, die gemäß Artikel 225 der paraguayischen Verfassung und mit großer Mehrheit in beiden Kammern des paraguayischen Kongresses erfolgte, wurde von Österreich zur Kenntnis genommen. Der damalige Vizepräsident Federico FRANCO übernahm die Amtsgeschäfte. Die nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen finden voraussichtlich am 21. April 2013 statt.

Präsident FRANCO darf bei diesen Wahlen gemäß der Verfassung nicht antreten. Die Amtsge­schäfte wird er noch bis zur Übergabe an den neugewählten Präsidenten voraussichtlich im  August 2013 weiterführen. Aus völkerrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass Österreich in ständiger Praxis nur Staaten und nicht auch Regierungen anerkennt.

In der Region stieß die Geschwindigkeit des Absetzungsverfahrens auf Kritik und hat zur anhaltenden Suspendierung Paraguays in der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) und im Gemeinsamen Markt Südamerikas (MERCOSUR) geführt.

Österreich verfolgt daher wie die gesamte EU die weitere Entwicklung der Lage in Paraguay aufmerksam. Der demokratischen Vorbereitung und Durchführung der nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Paraguay am 21. April 2013 kommt auch aus österreichischer Sicht große Bedeutung zu. Sowohl die EU als auch die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) beabsichtigen, dazu Wahlbeobachtermissionen zu entsenden.

Von den in Paraguay mit Botschaften vertretenen EU-Mitgliedsstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien) hatten soweit bekannt nur Spanien und Deutschland offizielle hochrangige Kontakte mit der Regierung FRANCO.