13349/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

GZ. BMVIT-11.000/0001-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 


Wien, am     . März 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 15. Jänner 2013 unter der Nr. 13570/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2012 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Wie viele gezielte Kontrollen (Handy am Steuer) der Bundespolizei gab es im Jahr 2012 (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/ Bundespolizeidirektionen)?

Ø  Wie viele AutofahrerInnen wurden im Rahmen dieser gezielten Kontrollen beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ertappt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?

Ø  Wie viele AutofahrerInnen wurden 2012 insgesamt wegen Telefonierens am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung) angehalten und eine Strafe ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?

Ø  Wie hoch waren die dafür im Jahr 2012 eingenommenen Strafgelder (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen)?


Die Kontrolle obliegt den lokal zuständigen Behörden, die sich dafür der Organe der Bun-despolizei bedienen. Über die Zahl der Kontrollen bzw. der Beanstandungen wird mein Ressort nicht informiert.

Die Strafdrohung beträgt gemäß § 134 Abs. 3c KFG 1967 50,- Euro für eine Organstrafverfügung. Wenn die Zahlung verweigert wird, ist von der Behörde eine Geldstrafe bis zu 72,- Euro zu verhängen.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie viele Verkehrsunfälle sind dem Ressort im Jahr 2012 bekannt geworden, die durch Te-lefonieren am Steuer (mit) ausgelöst wurden (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen)?

 

Die von der Bundesanstalt Statistik Österreich geführte offizielle Statistik über „Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden“ für das Jahr 2012 liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie noch nicht vor. Allerdings werden Verkehrsunfälle mit bloßem Sachschaden nicht statistisch erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die mit 1.1.2012 erfolgte Umstellung auf eine elektronische Unfalldatenerfassung künftig bessere Aussagen darüber möglich sein werden, wie viele Verkehrsunfälle mit Personenschaden durch Telefonieren am Steuer verursacht wurden.

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Ø  Wie hoch sind die Geldstrafen für „Handy am Steuer“ in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Aufschlüsselung der Strafsätze auf Mitgliedsstaaten)?

Ø  Welche Maßnahmen hält das Ressort für erforderlich, um Telefonieren am Steuer bzw. am Lenkrad etc. einzudämmen?

Ø  Sollen aus Sicht des Ressorts Freisprecheinrichtungen – insbesondere auch für Miet- und Taxifahrzeuge – gesetzlich vorgeschrieben oder Telefonieren im Auto überhaupt verboten werden?

Ø  Welche Rechtsprechung des VwGH liegt zu Telefonieren am Steuer vor?

 

Hierzu darf ich auf meine Anfragebeantwortung vom 11.6.2012 zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11340/J verweisen.