13353/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0048-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13589/J vom 17. Jänner 2013 der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Einleitend ist – wie bereits in zahlreichen parlamentarischen Anfragen zum Ausdruck gebracht wurde – in Erinnerung zu rufen, dass die Verwaltung der Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) einen Teilaspekt der Verwaltung der Währungsreserven darstellt und damit zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zählt. Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven (einschließlich des Goldes) durch die OeNB autonom, d.h. frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.
Grundsätzlich werden die Goldbestände von Zentralbanken nach den Grundsätzen der Sicherheit und der Liquidität verwaltet, die auch in den Guidelines des IWF angeführt sind. Die Währungsreserven werden daher so gehalten bzw. investiert, dass mit hoher Sicherheit der Wert der Reserven erhalten bleibt und gleichzeitig die Reserven für allfällige währungspolitische Maßnahmen rasch zur Verfügung stehen. Die wesentlichen
Geschäftsarten, die Zentralbanken üblicherweise im Zusammenhang mit dem Management der Goldreserven durchführen, sind jene, die auch vom „Central Bank Gold Agreement“ erfasst sind.
Die Lagerung eines Teils der österreichischen Goldbestände im Ausland ist essentiell, um eine der wichtigsten Funktionen von Währungsreserven, nämlich ihre rasche Konvertierbarkeit im Bedarfsfall, gewährleisten zu können. Durch die Aufteilung eines Teils der österreichischen Goldreserven auf die wichtigsten europäischen Goldhandelsplätze wird ebendiese rasche Konvertierbarkeit in Reservewährungen garantiert, da größere Mengen an Gold aus logistischen Gründen nur an internationalen Goldhandelsplätzen handelbar sind. In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, dass eine öfters angesprochene ausschließliche Lagerung der Goldbestände in Österreich im Bedarfsfall eine schnelle Konvertierbarkeit in gängige Reservewährungen verhindern würde und darüber hinaus mit erheblichen Kosten (bauliche Maßnahmen, technische Infrastruktur, Sicherheitskosten) verbunden wäre.
Nach einer sorgfältigen Evaluierung des bestehenden Lagerkonzepts für die Goldreserven der OeNB hat das Direktorium der OeNB daher in einer Presseaussendung vom 17.01.2013 dieses als weiterhin gültig bestätigt. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Vorgehensweise anderer nationaler Zentralbanken die OeNB derzeit nicht erwägt, Goldreserven aus den derzeitigen ausländischen Lagerstätten abzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen