13359/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0011-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13584/J-NR/2013

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Evaluierungsteam in der Causa Kampusch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Das Evaluierungsteam in der Causa Kampusch besteht aus 13 Personen, darunter zwei Supervisory Special Agents. Ein Experte ist bei der Behavioral Analysis Unit in den Vereinigten Staaten von Amerika tätig, der andere in der Rechtsabteilung der Amerikanischen Botschaft in Wien. Beide Experten waren insgesamt an zehn Tagen in Österreich, wobei anzumerken ist, dass sich ihre Tätigkeit nicht auf Arbeitssitzungen in Österreich beschränkte.

Zu 4:

Die Anzahl der übersetzten Aktenseiten kann nicht beziffert werden, weil Übersetzungen nur zu einem geringen Teil schriftlich erfolgten und überwiegend durch eine bei den Arbeitssitzungen anwesende Dolmetscherin mündlich vorgenommen wurden. Einer der beiden Supervisory Special Agents ist zudem der deutschen Sprache mächtig.


Zu 5 bis 7 und 10 bis 12:

Aktenbestandteile und Unterlagen wurden entweder im Wege der Diplomatenpost oder der jeweiligen Botschaft über eine gesicherte Leitung übermittelt.

Zu 8 und 9:

Im Evaluierungsteam befinden sich – dem Bundeskriminalamt Wiesbaden zurechenbar – ein Kriminologie- und Kriminalistikexperte und ein zertifizierter Experte der fallanalytischen Methodik und der einschlägigen Kriminologie. Beide Experten befanden sich an insgesamt zehn Tagen in Österreich, wobei anzumerken ist, dass sich die Tätigkeit der ausländischen Experten nicht auf Arbeitssitzungen in Österreich beschränkte.

Zu 13:

Die Beiziehung von „weiteren Fachleuten aus verschiedenen anderen Wissensbereichen im Evaluierungsteam“ war bislang nicht erforderlich. Mit der breit gefächerten Besetzung des Steering Committees und des Evaluierungsteams ist sichergestellt, dass sämtliches relevantes Fachwissen auf den Gebieten Strafrechtswissenschaft, Wirtschaftsstrafrecht, Kriminalistik, Kriminologie, Fallanalytik, Aussagepsychologie, Einsatzlehre und Prozessmanagement sowohl aus Wissenschaft als auch aus der polizeilichen Praxis repräsentiert ist.

 

Wien,         . März 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl