1336/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ BMI-LR2220/0364-II/BK/4.3/2009

Wien, am        . Mai 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Ing. Westenthaler, Dr. Spadiut, List, Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. März 2009 unter der Zahl 1283/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Voitsberg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 26:

 

BH Voitsberg

Jahr 2007

angezeigte Fälle

geklärte Fälle

Aufklärungs-quote

ermittelte Tatverdächtige

Alle gerichtlich strafbaren Handlungen

1960

1003

51,2%

1152

davon Verbrechen

283

53

18,7%

66

davon Vergehen

1677

950

56,6%

1086

§ 129 StGB (Einbruchsdiebstähle)

227

16

7,0%

25

 

 

BH Voitsberg

Jahr 2007

angezeigte Fälle

geklärte Fälle

Aufklärungs-quote

ermittelte Tatverdächtige

Deliktsgruppen

Strafbare Handlungen gegen

Leib und Leben

499

447

89,6%

588

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

1175

317

27,0%

328

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität + Selbstbestimmung

20

19

95,0%

19

Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr

12

4

33,3%

5

Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB

107

79

73,8%

82

 

 

BH Voitsberg

Jahr 2008

angezeigte Fälle

geklärte Fälle

Aufklärungs-quote

ermittelte Tatverdächtige

Alle gerichtlich strafbaren Handlungen

1898

1017

53,6%

1221

davon Verbrechen

258

82

31,8%

117

davon Vergehen

1640

935

57,0%

1104

§ 129 StGB (Einbruchsdiebstähle)

225

56

24,9%

84

Deliktsgruppen

Strafbare Handlungen gegen

Leib und Leben

470

412

87,7%

542

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

1176

403

34,3%

469

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität + Selbstbestimmung

8

6

75,0%

6

Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr

13

2

15,4%

2

Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB

90

60

66,7%

62