13366/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0010-I/A/15/2013

Wien, am 19. März 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13661/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Anzahl der Legehennenbetriebe (Stand 12.02.2013; Quelle: amtliches Legehennenregister/QGV):


Bundesland

Anzahl

Burgenland

37

Kärnten

115

Niederösterreich

355

Oberösterreich

361

Salzburg

53

Steiermark

706

Tirol

114

Vorarlberg

44

Wien

0

 

Anzahl der Eipackstellen (Stand 12.02.2013; Quelle: amtliches Packstellenregister/QGV):

 

Bundesland

Anzahl

Burgenland

13

Kärnten

37

Niederösterreich

177

Oberösterreich

268

Salzburg

28

Steiermark

283

Tirol

62

Vorarlberg

8

Wien

2

 

 

Produktionsdaten Eier:

Im Jahr 2010 wurden laut Statistik Austria in Österreich 1.467.476.000 Eier produziert, 2011 waren es 1.588.690.000 Stück (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Versorgungsbilanzen - Bruteier wurden hier abgezogen. Erstellt am: 31.08.2012). Weitere Daten über die landwirtschaftlichen Produktionsmengen (Anzahl von produzierten und verpackten Frischeiern) liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage 2:

Mein Ministerium hat in den Jahren 2010 bis 2012 keine Förderungen an Legehennenbetriebe oder Eipackstellen ausbezahlt.

 

Frage 3:

Sofern die Vorschriften des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) verletzt sind, insbesondere die Hygienebestimmungen der Verordnungen Nr. 852/2004 und Nr. 853/2004, sind Maßnahmen gemäß § 39 LMSVG zu setzen. Die entsprechenden Strafbestimmungen finden sich im LMSVG. Die Verwaltungsstrafen sind anzuwenden, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt.


Grundsätzliche Anmerkungen zu den Fragen 4 ff.:

Die Angaben beziehen sich auf Kontrollen nach dem LMSVG; von einzelnen Lebens-mittelaufsichtsbehörden durchgeführte Kontrollen nach dem Vermarktungsnormen-gesetz, das in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) fällt, bzw. Anzeigen nach dem Vermarktungsnormengesetz sind nicht enthalten.

Von einigen Bundesländern sind unter „Kontrollen“ nicht nur solche erfasst, sondern (auch) Probenziehungen bzw. deren Ergebnisse. Die ausgewiesenen Anzeigen sind zum Teil die Folge von Analyse und Begutachtung von Eiern durch die zuständige Lebensmitteluntersuchungsanstalt.

 

Frage 4:

Bundesland

2010

2011

2012

Burgenland

51

48

51

Kärnten

12

13

19

Niederösterreich

92

47

35

Oberösterreich

109 Kontrollen

(51 Proben)

50 Kontrollen

(42 Proben)

60 Kontrollen

(51 Proben)

Salzburg

132 Proben

84 Proben

72 Proben

Steiermark

76 Proben

70 Proben

86 Proben

Tirol

8 Kontrollen

(13 Proben)

9 Kontrollen

(11 Proben)

9 Kontrollen

(13 Proben)

Vorarlberg

18

22

15

Wien

4

2

2

 

Frage 5:

Umfasst sind teilweise auch Betriebsrevisionen sowie Kontrollen nach dem Tiergesundheitsgesetz (Geflügelhygieneverordnung 2007), bei denen keine Kontrolle von Eiern erfolgt ist.

 

Bundesland

2010

2011

2012

Burgenland

45

42

45

Kärnten

53

23

44

Niederösterreich

336

238

230

Oberösterreich

114

59

70

Salzburg

64

91

58

Steiermark

243

145

264

Tirol

8

9

9

Vorarlberg

18

22

15

Wien

4

2

2

 


Frage 6:

Bundesland

2010

2011

2012

 

Verw.

Ger.

Verw.

Ger.

Verw.

Ger.

Burgenland

-

-

-

-

-

-

Kärnten

-

-

-

-

-

-

Niederösterreich

-

-

-

-

-

-

Oberösterreich

4

-

3

1

4

-

Salzburg

Summe Verwaltungsstrafanzeigen 2010 – 2012: 4 Gerichtliche Anzeigen: 0

Steiermark

3

-

13

1

8

-

Tirol

-

-

1

-

2

-

Vorarlberg

-

-

-

-

-

-

Wien

-

-

-

-

-

-

Vom Burgenland wurden für 2010 zwei Beanstandungen/Ermahnungen und von Niederösterreich für 2010 zwei Beanstandungen gemeldet; Beanstandungen bei der Kontrolle von Betrieben führen nicht zwangsläufig zu einer Anzeige.

 

Ergänzend wurde von der Wiener Lebensmittelaufsicht (MA 59) mitgeteilt, dass die Daten der in der parlamentarischen Anfrage genannten Anzeigen durch die MA 59 ermittelt wurden, die Anzeigenlegung jedoch durch die steirische Behörde erfolgte.

 

Salzburg: Es liegen Kontrollergebnisse von Tierschutzkontrollen, Kontrollen nach den Vermarktungsnormen (Zuteilung Erzeugercode, kleine Packstellen), Kontrollen nach der Geflügelhygieneverordnung, Kontrollen nach dem LMSVG (große Packstellen) vor.

Bei den Kontrollen ergeben sich hauptsächlich geringe Vergehen (nicht geeigneter Wandanstrich, fehlender Insektenschutz, etc.). Bei Nachkontrollen wird erhoben, ob die Mängel beseitigt wurden.

 

Im Jahr 2010 wurde in einem Fall durch mein Ressort Anzeige wegen §81 und §82 LMSVG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt.

 

Frage 7:

Ein durchgehendes Strafregister wird seitens der Lebensmittelbehörden nicht geführt bzw. erfolgen keine Rückmeldungen der Strafbehörden; die Frage kann daher nur zum Teil beantwortet werden.

 

Oberösterreich:

Verwaltungsanzeigen:

2010:  1 Strafverfügung (übrige Fällen: keine Rückmeldung der zuständigen Behörde)

2011:  2 Strafverfügungen und eine Einstellung gem. § 45 VSTG

2012:  keine Rückmeldung der Behörde

Gerichtsanzeigen:

2011:  eine Anzeige – eingestellt


Steiermark:

3 Verwaltungsanzeigen der Lebensmittelaufsicht wurden mit Strafverfügungen erledigt; das Verfahren zu einer Verwaltungs- sowie zur Gerichtanzeige ist noch nicht abgeschlossen.

Höhe der verhängten Strafen bei den übrigen Verwaltungsstrafverfahren:

2010

2011

2012

€ 1.000.-

€ 9.785.-

€ 1.265.-

 

 

 

Tirol:

3 Verwaltungsanzeigen wurden mit Straferkenntnissen erledigt.

 

Salzburg:

Es wurden Geldstrafen verhängt.

 

Frage 8:

Auf Grund des LMSVG sind keine Beschlagnahmen bzw. Vernichtungen erfolgt.

Ergänzend wurde von der MA 59 mitgeteilt, dass im in der parlamentarischen Anfrage genannten Fall die vorgefundene Menge von 10 Eiern (Restbestand, der dem gesperrten Betrieb zugeordnet werden konnte) vor Ort durch den kontrollierten Betrieb sofort vernichtet wurde, der Rest der Lieferung wurde retourniert.

 

Frage 9:

Es wird auf das Vermarktungsnormengesetz verwiesen, das in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt.

 

Frage 10:

Legehennenbetriebe: (alle Salmonella - Serotypen)

 

Jahr

2010

2011

2012

Burgenland

2

3

3

Kärnten

4

4

7

Niederösterreich

19

14

12

Oberösterreich

6

2

6

Salzburg

-

2

3

Steiermark

16

24

19

Tirol

3

1

2

Vorarlberg

-

2

1

 

Frage 11:

Grundsätzlich wird gemäß §42 Absatz 3 Geflügelhygieneverordnung bei Vorliegen eines positiven Befundes auf Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium unverzüglich das Verbot für die Vermarktung von Frischeiern mittels Bescheid an den/die Landwirt/in festgestellt und auch in der Datenbank des Geflügelgesund-heitsdienstes Österreich eingetragen.