13367/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ:BMG-11001/0025-I/A/15/2013

Wien, am 19. März 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13702/J der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 5:

Eingangs ist festzuhalten, dass die Materie des Kinder- und Jugendschutzes primär

in den Kompetenzbereich der Länder fällt. Um nicht zuletzt den regionalen Erforder-nissen gerecht zu werden, sind in allen Ländern Suchtpräventionsstellen eingerichtet, die diverse, auch speziell auf Kinder oder Jugendliche ausgerichtete, präventive Maß-nahmen setzen. In diesem Rahmen werden beispielsweise Informationsmaterialien erstellt, Projekte in Zusammenarbeit mit Verantwortlichen der jeweiligen Zielgruppe geplant und durchgeführt und vieles mehr. Vernetzt sind die neun Suchtpräventions-stellen über die Österreichische ARGE Suchtvorbeugung. Abgesehen davon ist auch das Bundesministerium für Gesundheit präventiv tätig. So hat mein Ressort zuletzt im Jahr 2010 die Kampagne „Nichtrauchen lohnt sich auf jeden Fall“ durchgeführt, die sich schwerpunktmäßig auf junge Menschen bezog.

 

Die derzeit geltenden Regelungen des Tabakgesetzes schreiben vor, dass alle schulischen oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beauf-sichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, ein striktes Rauchverbot vorsehen und erlaubt auch keine Ausnahmen, wie sie in anderen öffentlichen Gebäuden bzw.

Einrichtungen eingeschränkt möglich sind. Darüber hinaus ist mein Ressort in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, in dessen Zuständigkeitsbereich über das Tabakgesetz hinausgehende Regelungen für Schulgebäude und -freiflächen erlassen wurden.

 

Fragen 2 bis 4:

In Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm der Bundesregierung für die XXIV. GP habe ich die Erarbeitung einer "nationalen Suchtpräventionsstrategie mit besonderem Augenmerk auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen" in Auftrag gegeben. 2011 startete ein Delphi-Verfahren unter Einbeziehung diverser namhafte Expert/inn/en aus den verschiedenen betroffenen Bereichen, so auch zu Tabak und Nikotin. Das Ergebnis dieses breiten Konsensfindungsprozesses dient als fachliche Grundlage für eine österreichische Suchtpräventionsstrategie. Die Strategie soll die suchtpolitische Ausrichtung für die kommenden Jahre vorgeben.

 

Frage 6:

Eine systematische Erfassung der konkreten Anzahl der hierzu einlangenden Anfragen von Eltern ist im geltenden Tabakgesetz nicht vorgesehen und auch allein deshalb nicht möglich, da sich viele zum Thema Kinder/Jugendliche und Nichtraucherschutz und/oder Tabak/Nikotin nicht unbedingt als Eltern deklarieren. Es können daher diesbezüglich keine Angaben gemacht werden.

 

Frage 7:

Die „Rauchfreie Schule“ war ein in den Jahren 2004 und 2005 im Auftrag des Unterrichtsressort und des Gesundheitsressort durch das Ludwig Boltzmann Institut für Medizin- und Gesundheitssoziologie durchgeführtes Projekt, im Zuge dessen auch ein Leitfaden für Schulen entwickelt worden war. Ebenfalls in das Projekt eingebunden waren die Suchtpräventionsstellen der Bundesländer. Das Projekt, an dem 87 Schulen österreichweit teilgenommen hatten, endete mit einer Abschluss-veranstaltung am 1. Juni 2005. Auskünfte zu allfälligen weiterführenden Projekten und Unterlagen zu Nichtrauchen in Schulen wären im hierfür zuständigen Bundes-ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einzuholen.


Frage 8:

Das Rauchertelefon führt regelmäßig Statistiken über Anrufer/innenzahlen, Kontakte, etc., dadurch findet eine laufende Evaluation statt. Seit dem Jahr 2006 ist die Zahl der Telefonkontakte stark gestiegen. Waren im Jahr 2007 2.100 Kontakte zu verzeichnen, so stiegen diese von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. Insgesamt betreute das österreich-weite Rauchertelefon seit Beginn am 31. Mai 2006 bis Ende 2012  12.208 Klienten. Im Jahr 2012 kam es zu 4.466 erfassten Anrufen unter der Nummer 0810 810 013 rund um die Uhr. Während der Öffnungszeiten kam es zu 4.515 Kontakten mit den Berater/inne/n, die zu 3.495 Informations- und Beratungsgesprächen führten. Auch die Zahl der Faxkooperationen (Anmeldung für ein Beratungsgespräch durch eine Gesundheitsinstitution per Fax zum Rauchstopp oder zur Nachbetreuung) steigerte sich jährlich. 2012 erreichten 540 Faxformulare, davon 208 Anmeldungen zum Rauchstopp und 332 Anmeldungen zur Nachbetreuung (2011: 451 Faxformulare, 172 Rauchstopp und 304 Nachbe-treuung) das Rauchertelefon. Effizienz und Qualität der Beratung durch das Rauchertelefon wurden 2007 im Rahmen einer repräsentativen Befragung von Personen, die die Beratung des Rauchertelefons im Zeitraum von 1½  Jahren zuvor in Anspruch genommen hatten, evaluiert. 31% aller Anrufer/innen waren in Folge rauchfrei. Die Beratung durch das Rauchertelefon hat darüber hinaus nachweislich positive Auswirkungen auf das Rauchverhalten im sozialen Umfeld der Anrufer/innen.

 

Fragen 9 bis 13 und 15:

Verfahren erster Instanz wegen Verstößen gegen das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot für Tabakerzeugnisse des § 11 iVm § 1 Z. 7 und 7a des Tabakgesetzes werden in mittelbarer Bundesverwaltung durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt. Eine systematische Erfassung und Überwachung der angesprochenen Daten und Aktivitäten sowie allfällige damit verbundene Meldepflichten sind im Tabakgesetz nicht vorgesehen und es würde eine solche Erhebung wegen deren unverhältnismäßigem Aufwand auch den verfassungs-rechtlich determinierten Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der öffentlichen Gebarung widersprechen. Es gab daher auch keinen Anlass, in diesem Bereich Erlässe an die Landeshauptleute zu richten.

 

Frage 14:

Wie bereits zu den Fragen 1 und 5 ausgeführt, liegt die Materie Kinder- und Jugendschutz sowohl in Gesetzgebung und Vollziehung primär im Kompetenzbereich der Bundesländer.

 

Frage 16:

Einer Erhebung der Europäischen Kommission im Jahr 2012 zufolge hatten zum damaligen Zeitpunkt 14 Mitgliedstaaten den Verkauf von Zigaretten über Zigaretten-automaten verboten, alle anderen Mitgliedstaaten hatten Beschränkungen bezüglich Ort oder Zugang eingeführt. In Österreich gibt es – so wie in Deutschland oder Italien – ein ID-Zugangssystem zur Altersbeschränkung. Die zuständige Regelungskompetenz fällt in die primäre Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen.


Frage 17:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Finanzen.

 

Frage 18:

Fragen der Verwendung von Steuereinnahmen des Bundes sind im Gesamtkontext aller Staatsaufgaben zu sehen, weshalb ich ungeachtet des gesundheitspolitisch begrüßenswerten Ansatzes auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Finanzen verweisen muss. Grundsätzlich erachte ich es aber für notwendig, dass die Bundesministerin für Finanzen deutlich mehr Mittel für Präventionsprogramme des FGÖ zur Verfügung stellt.

 

Zur Frage 19:

Das in Österreich geltende Verbot des Internethandels liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.