1337/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0087-I/4/2009 Wien, am 11. Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kapeller, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. März 2009 unter der Nr. 1289/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend dringend benötigte Verlängerung des Sozialpaketes im Bereich der Landesverteidigung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ø Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass durch Verzögerungen der Bundesheerreform ÖBH 2010 organisatorische Maßnahmen, die viele Ressortangehörige betreffen, erst verspätet, also nach dem 01.07.2009, verfügt werden können?
Ø Werden Sie entsprechend den Intentionen der Bundesheerreformkommission die Verlängerung dieses in § 113h Gehaltsgesetz enthaltenen Sozialplanes anstreben?
Ø Wann werden Sie dem Parlament eine entsprechende Vorlage zur Verlängerung von § 113h Gehaltsgesetz zuleiten?
Ø Welche anderen Abfederungsmaßnahmen, zum Beispiel auch im pensionsrechtlichen Bereich, sehen Sie zur Vermeidung sozialer Härten als erforderlich an?
Ø Wann werden Sie diese Maßnahmen dem Parlament zur Beschlussfassung vorschlagen?
Ich bin mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport übereingekommen, dass der § 113h GehG letztmalig verlängert werden soll.
Darüber hinaus gilt es einen Weg zu finden, wie das parlamentarische Prozedere noch so rechtzeitig durchlaufen werden kann, dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport die entsprechenden Abfederungsmaßnahmen auch tatsächlich erhalten können.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Bei wie vielen Ressortangehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung kam § 113h Gehaltsgesetz bisher zur Anwendung?
Ø Wie viele Ressortangehörige des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind noch von Umsetzungsmaßnahmen der Bundesheerreform betroffen, die erst nach 1. Juli 2009 erfolgen können und für die Bediensteten entweder eine besoldungsrechtliche Schlechterstellung oder eine andere Funktionsentlohnung bewirken?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meines Zuständigkeitsbereiches.