13373/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.03.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0009-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. März 2013

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13600/J-NR/2013 betreffend Welterbe Semmering, die die Abg. Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 21. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Zu den im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage angesprochenen Ausführungen von Herrn DI Christian Schuhböck in einem in der Wiener Zeitung vom 24. Mai 2012 veröffentlichten Gastkommentar betreffend die Welterbestätte Semmeringbahn wird grundsätzlich auf die öffentlich einsehbaren Unterlagen insbesondere auf der Homepage der UNESCO verwiesen. Im Konkreten wird zur Frage des Welterbegebietes auf die detaillierte Beschreibung in der Evaluierung von ICOMOS im Dokument World Heritage List Semmeringbahn (Austria) No 785, Seite 113f unter http://whc.unesco.org/archive/advisory_body_evaluation/785.pdf sowie die unter http://whc.unesco.org/download.cfm?id_document=102282 aufrufbare Karte verwiesen. Daraus sind die Abgrenzungen für jedermann nachvollziehbar.

Im Übrigen wird betreffend die inhaltliche Qualität des der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage zugrundeliegenden Gastkommentars auf den umgehend erfolgten Leserkommentar durch den international anerkannten Bahnexperten Herrn Mag. Dr. Günter Dinhobl (ICOMOS-Experte und TICCIH-National Representative of Austria) verwiesen. The International Committee for the Conservation of the Industrial Heritage (TICCIH) ist eine internationale Organisation, deren Hauptanliegen die Förderung, der Erhalt, die Erforschung und die Dokumentation aller Arten bedeutender Denkmale der Technik und Industrie ist. Die 1973 gegründete Organisation ist seit 2000 die offizielle Beraterin der UNESCO bei Auswahl und Beurteilung von UNESCO-Welterbestätten aus den Bereichen Technik und Industrie.

Herr Mag. Dr. Dinhobl war bei allen bisherigen – erfolgreichen – Anträgen zur Eintragung von Bahnanlagen in die Liste der UNESCO-Welterbestätten in unterschiedlichster Form beratend tätig und gilt als internationale Autorität auf diesem Gebiet.

 

Zu Frage 2:

Auf der Homepage des UNESCO-Welterbezentrums (http://whc.unesco.org/en/list/785) kann der offizielle Titel der Eintragung als „Semmering Railway“ nachgelesen werden. In diesem Sinne ist in der Kundmachung betreffend das Kultur- und Naturerbe auf dem Gebiet der Republik Österreich, das in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, BGBl. III Nr. 105/2012, die Übersetzung mit „Semmeringeisenbahn“ verankert. Es darf darauf hingewiesen werden, dass das Einreichdossier aus dem Jahr 1995 den Titel „Semmering Railway – cultural site“ trägt (vgl. unter http://whc.unesco.org/en/list/785 Rubrik „Documents“ das in der Kategorie „Nomination file“ abrufbare Dokument unter http://whc.unesco.org/uploads/nominations/785.pdf).

 

Die Bezeichnung obliegt der UNESCO respektive dem Welterbezentrum und wird nicht von nationalen Stellen oder UNESCO-Kommissionen bestimmt. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Bezeichnung „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ nicht der Terminologie der UNESCO entspricht.

 

Zu Frage 3:

Die angesprochenen Dokumente (1998-Nomination file, 1998-Advisory Body Mission, 1998-Decision: Report of the 22nd session of the Committee, 1998-Decision:22COM VIIIB.1-Inscription: The Semmering Railway (Austria) und 2008-Map) können von jedermann auf der UNESCO-Homepage betreffend die Semmeringbahn (http://whc.unesco.org/en/list/785) unter der Rubrik „Documents“ eingesehen werden.

 

Zu Frage 4:

Im Rahmen der von Österreich erwarteten Präzisierung und der Klärung der Abgrenzungen von Kern- und Pufferzone ist festzuhalten, dass sich die österreichischen Experten an den aktuellen Anforderungen der UNESCO, den Operational Guidelines (einzusehen auf der Internetseite http://whc.unesco.org) sowie an den vergleichbaren Nominierungen orientierten. Bei diesen Vergleichsobjekten wird die Eisenbahnanlage jeweils als Kernzone und die Umgebung als Pufferzone ausgewiesen. So wird etwa bei den drei Gebirgsbahnen in Indien nur der Schienenstrang selbst, d.h. im Fall der Darjeeling-Bahn das Maß der Spurweite von 0,61m, als Kernzone definiert; bei der Rhätischen Bahn in der Schweiz wird die Bahnanlage insgesamt als Kernzone ausgewiesen. Bei Erarbeitung der Unterlagen zur 2008 erfolgten Aufnahme der Rhätischen Bahn mit ihren beiden Teilstücken Albula- und Bernina-Bahn wurde eine in drei Bereiche differenzierte Pufferzone ausgewiesen. Österreich ging bei der Differenzierung bzw. Präzisierung der Pufferzone entsprechend deren Wert für das UNESCO-Welterbe weiter, indem je nach Funktion und (historischer) Bedeutung vier unterschiedliche Bereiche abgegrenzt wurden.


Zu Frage 5:

Sämtliche Entscheidungen des Welterbekomitees sind auf der Homepage des Welterbezentrums verfügbar.

 

Zu Frage 6:

Zur Zonenfrage wird auf die Beantwortungen der Fragen 1 und 3 mit den entsprechenden Links und betreffend die Bezeichnung der Welterbestätte auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.

 

Zu Frage 7:

Grundlegend für das Verständnis und die Realisation von UNESCO-Welterbestätten ist die Arbeit mit den Betroffenen. Dazu zählen die Bevölkerung, deren gewählte Vertreter in den unterschiedlichen Gremien sowie Ämter und Behörden auf allen Ebenen, hier insbesondere aus den Bundesländern Niederösterreich und Steiermark. Daher wurden in vielen Arbeitssitzungen, teilweise unter Anleitung von ausgewiesenen ExpertInnen die Grundlagen für das UNESCO-Welterbegebiet und seine abgestuften Pufferzonen als Lebensraum erarbeitet. Für die Koordination zeichnet der „Verein der Freunde der Semmeringbahn“ unter der Einbindung vieler interessierter Betroffener verantwortlich.

Eine länderübergreifende Vereinbarung stellt der Managementplan dar, welcher ebenfalls im Internet öffentlich zugänglich ist (www.semmeringbahn.at).

 

Zu Fragen 8 bis 11:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 7993/J-NR/2011 mit Schreiben vom 18. Mai 2011 verwiesen.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.