13374/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.03.2013
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0010-III/4a/2013 |
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Wien, 15. März 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13601/J-NR/2013 betreffend „Wer verdient an der Zentralmatura (SRDP) in Mathematik?“, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 21. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4 und 9:
Bei Typ-2-Aufgabefragestellungen geht es vor allem um mathematisches Verständnis und nicht um das bloße Üben anhand von Aufgaben. Hier sollte im Unterricht der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Festigung der Kompetenzen liegen. Natürlich wird eine entsprechende Anzahl von Aufgaben aus allen Bereichen vorliegen.
Nach Auskunft des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) haben die im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage genannten Personen völlig unterschiedliche Funktionen und mit der Koordination der Aufgabenentwicklung nichts zu tun; einige von ihnen sind „Itemwriter“, einige Hochschullehrende, auch Prüforgane im Entwicklungszyklus. Die Arbeitsaufteilung und die Funktionen sind auf der BIFIE–Homepage einzusehen.
Der Entwicklungszyklus für Aufgaben am BIFIE folgt strengsten Qualitätskriterien und dauert etwa ein Jahr. Die so genannten Feldtestungen können nur einmal im Jahr angesetzt werden, um Schülerinnen und Schüler sowie Schulen nicht zu stark in Anspruch zu nehmen. Beim nächsten geplanten Feldtesttermin Anfang März 2013 sind auch AHS-Mathematik-Typ-2-Aufgaben mit dabei. Aufgaben aus diesem Pool werden dann im Mai 2013 für die Probereifeprüfung vorliegen.
Ungeachtet dessen hat das BIFIE eine Vielzahl an weiteren AHS-Mathematik-Aufgaben entwickelt. Diese wurden über den Jahreswechsel visitiert und in die entsprechende Form gebracht. Sie werden nun laufend veröffentlicht. Darunter sind auch etliche Typ-2-Aufgaben.
Zu Fragen 5 bis 8:
Nach den vorliegenden Informationen hat der Genannte seine Autorenschaft bei dem in Frage 5 angesprochenen Übungsbuch zurückgelegt. Die Planungen von Schulbuchverlagen sind nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Fragen 10 und 11:
Die Verwendung von Formelsammlungen bei der schriftlichen standardisierten Reifeprüfung in Mathematik ist durch die Prüfungsordnung AHS, BGBl. II Nr. 174/2012, klar geregelt; Gemäß § 18 Abs. 3 sind „approbierte Formelsammlungen“ zugelassen.
Die Zulassung von Formelsammlungen, die von den Schülerinnen und Schülern „selbst geschrieben und von den PrüferInnen vorab auf unzulässige Inhalte kontrolliert[en)]“ wurden, würde je nach Klasse sehr unterschiedliche Prüfungsvoraussetzungen schaffen und widerspricht daher dem Konzept einer standardisierten Prüfung.
Folgende Formelsammlungen sind vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur approbiert und können im Rahmen der Reifeprüfung NEU verwendet werden:
- Tabellen und Formeln, Ausgabe AHS; Floderer, Manfred; Groß Herbert; öbv, Wien
- Formelsammlung Mathematik für allgemeinbildende höhere Schulen; Bossek, Hubert; Engelmann, Lutz; Fanghänel, Günther; Liesenberg, Günter; Stamm, Reinhard; Weber, Karlheinz; Veritas Verlags-u. Handels-GmbH, Linz
- Formelsammlung Mathematik für AHS und BBS; Bös, Astrid; Schütz, Christiane; Verlag E. DORNER, Wien
- Mathematische Formelsammlung; Götz, Stefan; Unfried Hubert; öbv, Wien
Zu Frage 12:
Das Schulbuchlimit ist der Höchstbetrag für die Bestellung von Schulbüchern pro Schülerin bzw. Schüler, Schulform und Schulstufe. Das Schulbuchbudget einer Schule errechnet sich durch Multiplikation der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mal dem Limit der Schulform. Die Schule erhält ein Gesamtlimit, das in den verschiedenen Schulstufen auf Grund des unterschiedlichen Buchangebots überschritten werden kann, wenn dafür in andern Schulstufen ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Das Gesamtbudget kann die Schule nicht überschreiten.
Die Höchstgrenzen für die Durchschnittskosten pro Schüler bzw. Schülerin (für Bücher der Schulbuchliste, Bücher des Anhangs, Internet-Ergänzungen zu Schulbüchern [SbX], und therapeutische Unterrichtsmittel sowie Unterrichtsmittel nach eigener Wahl zusammen) werden durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur festgesetzt. Formelsammlungen können wie auch bisher im Rahmen des zur Verfügung stehenden Limits bestellt werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.