13378/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0098-II/2/a/2013

Wien, am        . März 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Podgorschek, Herbert und weitere Abgeordnete haben am 23. Jänner 2013 unter der Zahl 13621/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Von den Sicherheitsbehörden werden zurzeit an folgenden Örtlichkeiten Videoüber-wachungen gemäß § 54 Abs. 6 Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt:

 

Kärnten:                                 Klagenfurt – Pfarrplatz

                                               Villach – Lederergasse

Niederösterreich:                   Schwechat – Flughafen

                                               Wiener Neustadt – Herrengasse

                                               Vösendorf – Shopping City Süd


Oberösterreich:                      Linz – Hinsenkampplatz

                                               Linz – Altstadt

                                               Ried im Innkreis – Hauptplatz

Salzburg:                                Salzburg Stadt – Rudolfskai

                                               Salzburg Stadt – Südtiroler Platz

Steiermark:                            Graz – Jakominiplatz

Tirol:                                       Innsbruck – Rapoldipark, Bogenmeile

                                               Lienz – Hauptplatz

                                               Reutte – Hauptplatz

Wien:                                      Karlsplatz/Kärntnertorpassage

                                               Schwedenplatz

                                               Schottenring

 

Zu Frage 2:

Ob eine polizeiliche Videoüberwachung für die Ausforschung des Täters kausal war, könnte nur durch retrospektive manuelle Auswertung sämtlicher Ermittlungsakte (und letztlich auch des Ausganges der Gerichtsverfahren)  beurteilt werden. Da eine nachträgliche Erfassung dieser Daten nur mit unverhältnismäßigem hohen Verwaltungsaufwand und entsprechender Ressourcenbindung möglich wäre, wird von einer Beantwortung Abstand genommen.

 

Zu Frage 3:

Die nachstehende Tabelle enthält eine Gliederung der Straftaten in den überwachten Bereichen nach Deliktsgruppen für die Jahre 2011 und 2012. Bei den strafrechtlichen Nebengesetzen handelt es sich in den meisten Fällen um Suchtmitteldelikte.

 

 

Geklärte Straftaten in den videoüberwachten Bereichen in den Jahren 2011 und 2012

 

2011

2012

gesamt

Graz Bahnhof

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

4

4

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

12

1

13

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

1

 -

1

 

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

1

1

 

Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege

1

1

Graz Bahnhof gesamt

19

1

20

Graz Jakominiplatz

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

2

2

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

4

4

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

 

1

1

Graz Jakominiplatz gesamt 

6

1

7

Innsbruck

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

61

44

105

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

55

64

119

 

Strafrechtliche Nebengesetze

35

38

73

 

Strafbare Handlungen gegen die Ehre

 

1

1

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

12

10

22

 

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

2

2

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

3

4

7

Innsbruck gesamt 

168

161

329

Klagenfurt        

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

30

22

52

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

41

43

84

 

Strafrechtliche Nebengesetze

1

4

5

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

5

6

11

 

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

1

1

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

1

1

2

 

Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege

1

1

Klagenfurt gesamt

79

77

156

Linz Altstadt

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

77

64

141

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

128

95

223

 

Strafrechtliche Nebengesetze

111

136

247

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

22

14

36

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

6

4

10

 

Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege

1

1

Linz Altstadt gesamt

344

314

658

Reutte

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

3

2

5

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

6

6

12

 

Strafrechtliche Nebengesetze

1

1

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

2

2

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

2

2

Reutte gesamt 

13

9

22

Ried im Innkreis

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

17

12

29

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

3

5

8

 

Strafrechtliche Nebengesetze

3

2

5

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

1

1

Ried im Innkreis gesamt 

23

20

43

Salzburg Bahnhof

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

6

16

22

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

14

19

33

 

Strafrechtliche Nebengesetze

3

4

7

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

1

1

2

 

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

1

 

1

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

2

2

Salzburg Bahnhof gesamt 

25

42

67

Salzburg Rudolfskai

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

 -

5

5

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

12

41

53

 

Strafrechtliche Nebengesetze

 -

1

1

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

1

5

6

Salzburg Rudolfskai gesamt 

13

52

65

Schwechat

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

3

3

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

1

1

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

1

1

Schwechat gesamt 

5

5

Villach

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

8

4

12

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

26

12

38

 

Strafrechtliche Nebengesetze

5

1

6

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

9

9

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

2

2

 

Gemeingefährliche strafbare Handlungen und gegen Umwelt

1

1

Villach gesamt

48

20

68

Wien Karlsplatz

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

29

3

32

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

16

4

20

 

Strafrechtliche Nebengesetze

190

20

210

 

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

5

5

 

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

1

1

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

2

2

Wien Karlsplatz gesamt 

243

27

270

Wien Schottenring

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

1

2

3

 

Strafrechtliche Nebengesetze

12

12

24

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

1

1

2

Wien Schottenring gesamt 

14

15

29

Wien Schwedenplatz

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

1

3

4

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

8

1

9

Wien Schwedenplatz gesamt 

9

4

13

Wiener Neustadt

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

1

1

2

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

7

10

17

 

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

1

1

Wiener Neustadt gesamt 

9

11

20

gesamt

1.018

754

1.772

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

In vielen Bereichen ist die festgestellte Kriminalitätsbelastung in videoüberwachten Bereichen auf einem derart niedrigen Niveau, dass von einem (weiteren) Rückgang nicht mehr die Rede sein kann. In den Videoüberwachungsbereichen Graz Bahnhof, Graz Jakominiplatz, Villach, Wien Karlsplatz, Wien Schottenring und Wiener Neustadt kam es in den Jahren von 2009 bis 2012 zu einem nachweisbaren Rückgang der Straftaten.

 

Rückgang von Straftaten in den Jahren von 2009 bis 2012

nach Überwachungsbereichen

Bereich

2009

2010

2011

2012

Graz Bahnhof

84

73

32

Videoüberwachung 

derzeit im Umbau

Graz Jakominiplatz

64

59

20

7

Villach

69

66

68

34

Wien Karlsplatz

855

573

304

41

Wien Schottenring

noch keine Videoüber-wachung

26

21

20

Wiener Neustadt

39

39

13

16

 

Rückgang von Straftaten in den Jahren von 2009 bis 2012

nach Deliktsgruppen

2009

2010

2011

2012

Graz Bahnhof

 

 

 

 

 

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

22

27

15

1

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

51

37

14

Strafrechtliche Nebengesetze

2

Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege

1

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

8

6

1

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

2

1

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

1

1

Graz Jakominiplatz

 

 

 

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

25

16

9

2

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

37

38

11

4

Strafrechtliche Nebengesetze

1

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

1

2

1

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

3

Villach

 

 

 

 

 

 

 

Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit von Geld, Wertpapier und Wertzeichen

2

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

39

28

33

17

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

21

24

21

13

Strafrechtliche Nebengesetze

9

6

5

1

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

5

9

 

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

2

Gemeingefährliche strafbare Handlungen und gegen Umwelt

1

Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden

1

Wien Karlsplatz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen

6

2

5

1

Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit von Geld, Wertpapier und Wertzeichen

2

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

65

48

26

5

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

131

75

68

13

Strafrechtliche Nebengesetze

624

424

195

21

Amtsanmaßung und Erschleichung eines Amtes

2

2

Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege

5

10

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

12

10

6

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

5

1

2

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

2

1

2

1

Tierquälerei

1

Wien Schottenring

 

 

 

 

 

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

noch

keine

Video-über-wach-ung

1

1

3

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

8

7

2

Strafrechtliche Nebengesetze

14

12

13

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

3

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

1

1

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

1

Wiener Neustadt

 

 

 

 

Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit von Geld, Wertpapier und Wertzeichen

1

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

29

26

11

15

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

7

13

1

1

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

2

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle  Integrität und Selbstbestimmung

1

 


Zu den Fragen 7 und 8:

Eine Ausweitung der Videoüberwachung ist nur bei Vorliegen der entsprechenden ge-setzlichen Voraussetzungen möglich. Derzeit liegen dem Bundesministerium für Inneres keine Anträge der nachgeordneten Sicherheitsbehörden zur Errichtung von Videoüber-wachungsanlagen gemäß § 54 Abs. 6 Sicherheitspolizeigesetz vor.