13382/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0008-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. MRZ. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 25. Jänner 2013, Nr. 13638/J, betreffend
Geschäft mit Eiern – Eierbetrügereien in Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Jänner 2013, Nr. 13638/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
In Österreich gibt es aktuell 1.784 registrierte Legehennenbetriebe und 855 Packstellen.
Laut Versorgungsbilanz der Statistik Austria wurden im Jahr 2010 1,47 Mrd. Eier und im Jahr 2011 1,58 Mrd. Eier erzeugt. Die Daten für das Jahr 2012 liegen noch nicht vor. Eine Auflistung nach Bundesländern wird seitens der Statistik Austria nicht erstellt und liegt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nicht vor.
Zu den Fragen 2 und 11:
In den Jahren 2010 bis 2012 wurden in Österreich im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ auf 207 Betrieben Investitionen in die Legehennenhaltung mit Investitionszuschüssen von insgesamt € 6.721.977,-- gefördert.
Auf die einzelnen Bundesländer verteilt ergibt sich folgendes Bild:
|
Bundesland |
Anzahl der Betriebe |
Gesamtfördermittel Zuschuss in € |
|
Burgenland |
8 |
437.022 |
|
Kärnten |
13 |
452.061 |
|
Niederösterreich |
39 |
1.383.077 |
|
Oberösterreich |
45 |
1.550.900 |
|
Salzburg |
8 |
37.718 |
|
Steiermark |
83 |
2.742.317 |
|
Tirol |
9 |
53.693 |
|
Vorarlberg |
2 |
65.188 |
Die Anzahl der geförderten Verpackungsstellen sowie die dafür aufgewendeten Gesamtfördermittel (Investitionzuschüsse) in den Jahren 2010-2012 im Rahmen der „Sektorplanförderung“ (Begriff aus der Vergangenheit – nunmehr „Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen“/Maßnahme 123 Ländliche Entwicklung) werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
|
Anzahl geförderter Verpackungsstellen (2010-2012) |
Förderungen in € (Investitionszuschüsse durch EU, Bund und Land) |
|
2 |
678.700,-- |
Betriebe mit Legehennenhaltung erhielten in den Jahren 2010 und 2011 folgende Zahlungen im Rahmen der GAP (einheitliche Betriebsprämie, Milchkuhprämie, Mutterkuhprämie, ÖPUL und AZ); (Quelle Invekos-Datenbank). Die unterschiedliche Anzahl der Betriebe zu der in Frage 1 angeführten registrierten Legehennenbetrieben resultiert daraus, dass nicht alle Betriebe die Legehennen halten, eine Registrierung gemäß der RL 2002/4/EG benötigen. Zahlen für das Jahr 2012 liegen derzeit noch nicht vor.
Jahr 2010 |
Anzahl Betriebe mit Legehennen |
GAP Zahlungen |
|
Burgenland |
1.092 |
13.875.738 |
|
Kärnten |
4.574 |
54.885.708 |
|
Niederösterreich |
8.501 |
128.468.060 |
|
Oberösterreich |
10.898 |
122.325.495 |
|
Salzburg |
3.084 |
42.778.141 |
|
Steiermark |
11.675 |
99.346.969 |
|
Tirol |
3.409 |
41.588.835 |
|
Vorarlberg |
763 |
11.737.130 |
|
Wien |
9 |
217.161 |
|
|
44.005 |
515.223.238 |
|
Jahr 2011 |
Anzahl Betriebe mit Legehennen |
GAP Zahlungen |
|
Burgenland |
1.004 |
13.175.059 |
|
Kärnten |
4.527 |
54.588.057 |
|
Niederösterreich |
8.281 |
125.211.515 |
|
Oberösterreich |
10.665 |
118.718.248 |
|
Salzburg |
3.022 |
41.372.181 |
|
Steiermark |
11.394 |
97.899.987 |
|
Tirol |
3.383 |
40.396.425 |
|
Vorarlberg |
789 |
11.475.031 |
|
Wien |
9 |
239.881 |
|
|
43.074 |
503.076.384 |
Zu Frage 3:
Im Rahmen des Vermarktungsnormengesetzes (VNG), BGBl. I Nr. 68/2007 i.d.g.F., stehen eine Reihe von Verwaltungsstraftatbeständen zur Verfügung:
So begeht jemand, der Waren entgegen §§ 4 bis 6 VNG – wo insbesondere die Regeln über die Kennzeichnung des jeweiligen Erzeugnisses genannt sind – und der auf Grund dieser Bestimmungen ergangenen Verordnungen in Verkehr bringt ( sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Bestimmungen einer strengeren Strafe unterliegt), nach § 21 Abs. 1 Z 1 VNG eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 10.900 €, im Wiederholungsfall bis zu 21.800 € zu bestrafen.
Die auf dem VNG basierende Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, BGBl. II Nr. 365/2009, sieht speziell für den Eiersektor in § 9 einen umfangreichen Verwaltungsstrafkatalog mit dem oben genannten Strafrahmen vor. ZB. begeht jemand nach § 9 Abs. 3 Z 5 eine Verwaltungsübertretung, wenn er den Erzeugercode, insbesondere entgegen der in der einschlägigen EU-Vermarktungsnorm vorgeschriebenen Weise, auf Eiern der Güteklasse A anbringt.
Daneben ist regelmäßig die Anwendbarkeit des § 5 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006 i.d.g.F., zu prüfen.
Bildet die Tat allerdings einen Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Handlung, so sind diese primär zur strafrechtlichen Verfolgung berufen.
Zu den Fragen 4 und 6:
Die folgenden Tabellen zeigen die Anzahl der durchgeführten Kontrollen nach den Vermarktungsnormen bei Eiern von 2010 bis 2012.
Eierkontrollen gemäß § 10 Vermarktungsnormengesetz:
Wenn in der Spalte „Anzahl durchgeführter Kontrollen“ „0“ angeführt ist, dann liegt dem BMLFUW keine diesbezügliche Meldung vor.
|
Berichtsjahr: 2010 |
|
|
|
|
|
Bundesland |
Anzahl durchgeführter Kontrollen |
aus den Kontrollen resultieren |
||
|
Beanstandungen |
Anzeigen |
Organmandate |
||
|
Burgenland |
0 |
|
|
|
|
Kärnten |
210 |
41 |
0 |
|
|
Niederösterreich |
0 |
0 |
|
|
|
Oberösterreich |
0 |
0 |
|
|
|
Salzburg |
0 |
0 |
|
|
|
Steiermark |
535 |
83 |
8 |
|
|
Tirol |
60 |
0 |
0 |
|
|
Vorarlberg |
22 |
5 |
2 |
|
|
Wien |
2 |
0 |
|
|
|
Summe: |
829 |
129 |
10 |
|
|
Berichtsjahr: 2011 |
|
|
|
|
|
Bundesland |
Anzahl durch-geführter Kontrollen |
aus den Kontrollen resultieren |
||
|
Beanstandungen |
Anzeigen |
Organmandate |
||
|
Burgenland |
38 |
0 |
|
|
|
Kärnten |
310 |
66 |
3 |
|
|
Niederösterreich |
114 |
63 |
|
|
|
Oberösterreich |
142 |
51 |
|
|
|
Salzburg |
18 |
5 |
|
|
|
Steiermark |
1117 |
106 |
|
|
|
Tirol |
596 |
10 |
|
|
|
Vorarlberg |
25 |
5 |
|
|
|
Wien |
13 |
2 |
|
|
|
Summe: |
2373 |
308 |
3 |
|
Berichtsjahr: 2012
Die Meldefrist ist mit dem 30. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres definiert. Demzufolge liegen für 2012 noch keine endgültigen Zahlen vor.
Das VNG sieht nur Konsequenzen nach dem Verwaltungsstrafrecht vor. Die Anzahl an Verwaltungsstrafverfahren ist in den o.a. Tabellen ersichtlich.
Zu Frage 5:
Die Quartalsberichte geben Aufschluss über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen mit entsprechenden Ergebnissen. Die Anzahl der kontrollierten Betriebe wird in diesen Tabellen nicht erfasst. Die Kontrollen nach VNG haben risikobasiert zu erfolgen. Die Kontrollfrequenzen schwanken daher stark und können auch zu mehrfachen Kontrollen pro Jahr führen.
Zu Frage 7:
Nach § 23 VNG ist allein die anzeigende Kontrollbehörde gemäß § 11 VNG sowie die AMA nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit von den Verwaltungsbehörden über den Ausgang der bei ihnen wegen einer Verwaltungsübertretung anhängig gemachten Strafverfahren in Kenntnis zu setzen. Dem BMLFUW liegen keine Daten dazu vor.
Zu Frage 8:
Eine beanstandete Partie darf erst nach erfolgter Freigabe durch den zuständigen Kontrolleur wieder in Verkehr gebracht werden. Bislang wurde im Sinne der Fragestellung in den Jahren 2010-2012 keine Beschlagnahme bzw. kein Verfall einer Ware durch eine Behörde ausgesprochen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Eierdatenbank wurde nach intensiven Verhandlungen auf freiwilliger Basis eingerichtet. In Österreich sind rd. die Hälfte der (1.800) Legehennenhalter auch als Packstelle zugelassen, da sie auch Eier direkt über den Lebensmittelhandel vermarkten. Der Großteil (ca. 90%) vermarktet nur die im eigenen Betrieb erzeugten Eier.
Eine gesetzlich verordnete Eierdatenbank würde einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz darstellen, der im Hinblick auf die erforderliche Verhältnismäßigkeit schwer argumentierbar wäre, schließlich wäre damit ein hoher Verwaltungssaufwand für die vielen kleinen Betriebe verbunden.
Zu Frage 12:
Dem BMLFUW haben die Kontrollstellen jährlich die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse mitzuteilen. Eine detaillierte Meldung der einzelnen (betriebsbezogenen) Kontrollen ist nicht vorgesehen, so dass hierüber auch keine Auskunft gegeben werden kann.
Zu den Fragen 13 und 14:
Die Kontrollen betreffend Salmonellen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.
Zu Frage 15:
Die Kontrollen wurden von verschiedenen Kontrollstellen durchgeführt. Anbei die Gesamtanzahl der Kontrollen der jeweiligen Produktionsstufe:
|
|
2010 |
2011 |
2012 |
|
Legehennenbetriebe |
796 |
842 |
828 |
|
Packstellen |
49 |
56 |
46 |
(Hinweis: Da es im Eierbereich eine überschaubare Anzahl von Lizenznehmern gibt, wird keine bundesländerspezifische Auswertung gemacht, da diese Rückschlüsse auf den kontrollierten Betrieb zulassen würde. Kleinpackstellen, die Legehennenhalter sind und keinen AMA-Gütesiegel Lizenzvertrag abgeschlossen haben, zählen zu den Legehennenbetrieben).
Zu Frage 16:
Folgende Anzahlen an Betrieben wurden kontrolliert:
|
|
2010 |
2011 |
2012 |
|
Legehennenbetriebe |
746 |
751 |
729 |
|
Packstellen |
23 |
28 |
26 |
(Hinweis: Da es im Eierbereich eine überschaubare Anzahl von Lizenznehmern gibt, wird keine bundesländerspezifische Auswertung gemacht, da diese Rückschlüsse auf den kontrollierten Betrieb zulassen würde.)
Zu Frage 17:
|
|
2010 |
2011 |
2012 |
|
Packstellenkontrollen |
49 |
56 |
46 |
|
Sanktionen (Stufe 1-4) |
40 |
47 |
40 |
(Hinweis: Da es im Eierbereich eine überschaubare Anzahl von Lizenznehmern gibt, wird keine bundesländerspezifische Auswertung gemacht, da diese Rückschlüsse auf den kontrollierten Betrieb zulassen würde.)
Die Sanktionen betreffen z.B. mangelhafte Durchführung von Wareneingangskontrollen auf der Packstelle, teilweise unleserliche Printung am Ei, mangelhafte Angaben auf den Begleitdokumenten sowie unzureichende Hygienemaßnahmen.
Zu Frage 18:
Es wurden folgende „Vermarktungsverbote“ im Rahmen des AMA-Gütesiegels „Frischei“ ausgesprochen.
|
|
2010 |
2011 |
2012 |
|
Anzahl an Sperren („Vermarktungsverbote“) bzw. Kündigungen |
24 |
48 |
53 |
(Hinweis: In Falle von Salmonellen positiven Befunden, die nicht Salmonella enteritidis oder Salmonella typhimurium sind, betrifft das „Vermarktungsverbot“ nur die Vermarktung mit dem AMA-Gütesiegel. Diese Eier können als Frischeier ohne dem AMA-Gütesiegel vermarktet werden. Weiters können alle diese Eier an die Lebensmittelindustrie geliefert werden, wo eine Pasteurisierung erfolgt.)
Zu Frage 19:
Die AMA-Marketing GesmbH ist nicht befugt „Beschlagnahmungen“ durchzuführen.
Zu Frage 20:
Der Verein „Österreichische Eierdatenbank“ (ZVR-Zahl 890497124) wurde von der AMA-Marketing GesmbH, der Gesellschaft für artgemäße Nutztierhaltung und der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft am 19.1.2011 gegründet.
Zweck des Vereins „Österreichische Eierdatenbank“ ist es, mittels elektronischer Erfassung der Warenströme die Mengen sowie weitere produktionsspezifische Daten (z.B. Herkunft, Haltungsform) in der Österreichischen Eierdatenbank zu sichern. Die Daten dienen dem Zweck der Überwachung der Warenströme sowie in Folge zur Qualitätssicherung und Verbesserung im Rahmen von Kontrollen. Der Echtbetrieb erfolgte ab 01.06.2012.
Zu Frage 21:
Nach § 17a Abs. 3 VNG steht eine effektive Kontrolle im Vordergrund. Daher wird in der angesprochenen Vereinskonstruktion der österreichischen Eierdatenbank eine Entsprechung dieser Bestimmung und kein Widerspruch dazu gesehen.
Zu Frage 22:
In der Österreichischen Eierdatenbank werden durch tagesbezogene Meldungen aller Ei-Zu- und Verkäufe durch die Packstellen die Eierwarenströme abgebildet. Bereits im Rahmen der Eingangsmeldung der Packstellen wird die Plausibilität der angelieferten Menge aufgrund der Legehennenanzahl geprüft. Alle AMA-Gütesiegel- und „tierschutz geprüft“-Lizenznehmer/-innen sind an die Datenbank angeschlossen und 83% der Lieferungen von AMA-Gütesiegel- Landwirtinnen bzw. Landwirten werden bereits personalisiert erfasst. Insgesamt werden bereits mehr als 80% der in Österreich produzierten Eier in der Eierdatenbank abgebildet.
Zu Frage 23:
Dazu liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Zu Frage 24:
Die in den diversen nationalen Gesetzen festgelegten straf- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sind grundsätzlich ausreichend.
Dennoch wurde mit den zuständigen Landesorganen die Problematik der Kontrollen im Eiersektor diskutiert und um besser koordinierte Vorgangsweise bei den Kontrollen ersucht. Die Österreichische Eierdatenbank wird zusätzlich zu einer wesentlichen Verbesserung beitragen.
Der Bundesminister: