13383/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                                      Geschäftszahl:       BMUKK-10.000/0013-III/4a/2013

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                                            

                                                                                                     

Wien, 21. März 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13611/J-NR/2013 betreffend „Zu spät kommen erlaubt“ – Gleitzeit an oberösterreichischer NMS, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Nach dem Lehrplan der Hauptschule bzw. der Neuen Mittelschule.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Derzeit gibt es dazu keine Rechtsgrundlage. Die angesprochene Schule wurde im Wege der Schulaufsicht darauf hingewiesen, einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

Nach den vorliegenden Informationen wurde im Vorfeld neben der Einverständniserklärung der Eltern die Zustimmung des Klassenforums der 3a-Klasse und des Schulforums eingeholt.

 

Zu Fragen 4 bis 7 sowie 12 und 13:

Im Stundenplan der 3a-Klasse sind jeweils am Montag in der 1. Einheit Mathematik und in der 6. Einheit Geschichte als COOL-Stunde (Unterrichts- bzw. Lernzeit mit kooperativen offenen Lernformen) im Stundenplan verankert. Es werden entsprechende Lernangebote gesetzt, die von den Schülerinnen und Schülern mit schriftlichen, oft auch fächerübergreifenden, Aufgabenstellungen eigenverantwortlich bearbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler haben die Wahlfreiheit, wann und wie sie die gestellten Aufgaben bewältigen wollen.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer laut Stundenplan hält die im Stundenplan verankerte COOL-Stunde; es liegt daher kein „Zusatzunterricht“ vor. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in diesem flexiblen Zeitrahmen wird von den Kolleginnen und Kollegen der COOL-Stunden geleistet.

Es fallen keine zusätzlichen Ausgaben an und es ist kein Mehraufwand gegeben. Der Unterricht der COOL-Stunden wird aus den vorhandenen/zugewiesenen Ressourcen der Schule gedeckt.

 

Zu Fragen 8 bis 11:

Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten die gestellten Aufgaben. Da es sich um Unterrichts- bzw. Lernzeit mit offenen Lernformen handelt kommt es nicht zu einer „Wiederholung für zu spät Gekommene“. Im Übrigen darf auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen werden.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.