13387/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2013
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 22.
Jänner 2013 unter der ZI. 13605/J-NR/2013 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „EU-Beitrittsstaat Kroatien:
Benachteiligung österreichischer Unternehmen -
Korrupte Justiz?“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Behandlung von
Gerichtsfallen in Österreich durch die österreichische Justiz und
Rechtshilfeersuchen an das österreichische Justizministerium fallen
nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA). Das
BMeiA wurde über die Gerichtsverfahren von fünf österreichischen
Unternehmen in Kroatien informiert.
Zu den Fragen 3 und 4:
Bei meinem Treffen
mit der kroatischen Außenministerin Vesna Pusić am Rande des
Kroatien-
Gipfels am 7. Juli 2012 in Dubrovnik übergab ich insgesamt vier konkrete
Beschwerdedossiers.
Einige weitere Problemfalle werden derzeit bei bilateralen Kontakten ebenfalls
regelmäßig angesprochen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Bei Problemfallen
österreichischer Investoren in Kroatien sind das BMeiA, insbesondere die
Österreichische Botschaft in Kroatien, in Kooperation mit dem
AußenwirtschaftsCenter Zagreb
bemüht, bestmögliche Lösungen im Rahmen der kroatischen Gesetze
herbeizuführen. Das
Eintreten für Interessen österreichischer Unternehmen ist eine
wichtige Aufgabe österreichischer Vertretungsbehörden. Weder andere
EU-Mitgliedstaaten noch die Europäische Kommission sind
in diesem Sinne tätig.
In einer Reihe von Fällen konnten hier Erfolge zugunsten der
österreichischen Unternehmen
erzielt werden. Des Weiteren wurde auf Betreiben meines Ressorts eine
Arbeitsgruppe zu österreichischen Investitionsfallen im kroatischen
Außenministerium eingerichtet, welche ihre
Tätigkeit bereits aufgenommen hat.
Zu den Fragen 7 und 8, 10 und 11, sowie 15 :
Kroatien hat in den letzten Jahren große Fortschritte bei der
Übernahme und Anwendung von
EU-Vorschriften sowie der Angleichung seiner Vorschriften an den
gemeinschaftlichen
Besitzstand erzielt. In einigen Bereichen sind weitere Anstrengungen
erforderlich, um die Rechtsstaatlichkeit durch Verbesserung der
öffentlichen Verwaltung und des Justizsystems und
die wirksame Bekämpfung von Korruption zu stärken.
Den Problemen einiger österreichischer Investoren in Kroatien steht ein besonders intensives und insgesamt sehr erfolgreiches Engagement österreichischer Firmen in diesem Land gegenüber.
Mit Direktinvestitionen in der Höhe von rund 6,3 Mrd. € von
1993 bis 2012 (rund 25% aller Auslandsinvestitionen in Kroatien) ist
Österreich der mit Abstand größte Auslandsinvestor in
Kroatien. Rund 700 österreichische Niederlassungen bestehen derzeit in
Kroatien.
Sowohl die österreichische Regierung als auch die EU fordern von Kroatien konsequent die vollständige Erfüllung der von Kroatien in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen.
Das BMeiA
unterstützt vollinhaltlich den letzten Monitoring-Bericht der
Europäischen
Kommission über den Stand der Vorbereitungen
Kroatiens auf die EU-Mitgliedschaft vom 10.
Oktober 2012. In diesem kommt die Europäische Kommission wie bereits in
ihrer vorherigen
Bewertung zum Schluss, dass Kroatien die politischen Kriterien für den
EU-Beitritt erfüllt,
jedoch weiterhin verstärkte Anstrengungen unter anderem zur Stärkung
der Rechtsstaatlichkeit
sowie zur wirksamen Unterbindung und Bekämpfung von Korruption
erforderlich sind. Die
Europäische Kommission hat einen weiteren Monitoring-Bericht für das
Frühjahr 2013 angekündigt.
Zu Frage 9:
Im Rahmen des im Jahr 2008 abgeschlossenen von CARDS finanzierten
Twinning-Projekts
wurde das kroatische Justizministerium bei der Umsetzung einer umfassenden
Gerichtsreform
und der Einführung von Informationstechnologie (IT) in der Justiz
unterstützt. Dabei wurde der Informationsfluss in der kroatischen Justiz
verbessert, eine Kosten-Nutzen-Analyse für die bevorstehende
Zusammenlegung von Gerichten sowie ein diesbezüglicher Plan für die
notwendigen Rationalisierungsschritte ausgearbeitet, die Einführung der
Verfahrensautomation
in der kroatischen Justiz begleitet und einheitliche Formularsätze zum
IT-tauglichen Einsatz bei
den Gerichten entwickelt. In Bezug auf die Ergebnisse ist festzuhalten, dass
das Bundesministerium für Justiz hier einen wichtigen Beitrag dazu
geleistet hat, die Kapazitäten sowie die Unabhängigkeit
und Effizienz der kroatischen Justiz zu verbessern.
Zu den Fragen 12 und 13:
Den österreichischen Vertretungsbehörden sind die genauen
Modalitäten von Eigentumsübertragungen im Zuge von Investitionen
österreichischer Unternehmen in den seltensten Fällen bekannt. Die
Österreichische Botschaft in Kroatien empfiehlt weiterhin die Beiziehung
eines erfahrenen Rechtsbeistands bereits bei Beginn einer Geschäftstätigkeit
in Kroatien, um mögliche spätere
Probleme zu vermeiden.
Auch das AußenwirtschaftsCenter Zagreb verfugt über breite Erfahrungen und Unterstützungsangebote für österreichische Unternehmen.
Zu Frage 14:
Im Interesse österreichischer
Investoren setzt sich das BMeiA allgemein für eine Verbesserung
des Investitionsklimas in Kroatien ein. Ziele sind dabei insbesondere weitere
Verbesserungen bei
der Effizienz und Professionalität der Verwaltungsverfahren, der
Vorhersehbarkeit der Kosten
der Verwaltungsverfahren sowie der Leistungsfähigkeit des Justizsystems.
Kroatien hat wichtige Initiativen wie z.B. zur Reform des Grundbuchs, der
Steigerung der Effizienz der Justiz sowie
der besseren Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption ergriffen. Einen
wichtigen Beitrag
zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Kroatien wurde durch
österreichische Verwaltungsbehörden im Rahmen von EU-finanzierten
Twinning-Projekten geleistet.