13388/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Jänner 2013 unter der ZI. 13607/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die humanitäre Hilfe für Syrien“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der bewaffnete Konflikt in Syrien ist von unveränderter Intensität. Die humanitäre Situation stellt sich dramatisch dar. Laut Informationen der humanitären Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen von Mitte Februar benötigen ca. vier Mio. Menschen humanitäre Hilfe. Zwei Mio. Menschen sind intern vertrieben, knapp 870.000 Menschen sind als Flüchtlinge in den Nachbarländern und Nordafrika registriert. Der Winter hat die Lebensbedingungen weiter verschärft. Die Flüchtlingslager sind überfüllt. In Jordanien kam es im Jänner zu Überflutungen von Lagern.

Zu Frage 2:

Am 30. Jänner 2013 fand in Kuwait die Geberkonferenz der Vereinten Nationen zu Syrien statt. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Konferenz mehr als 1,5 Milliarden USD zugesagt. Diese Zusagen entsprechen den von den Vereinten Nationen aufgelegten Hilfsappellen für die humanitäre Hilfe in sowie außerhalb Syriens für das erste Halbjahr 2013. Da es sich hierbei vorerst nur um Zusagen handelt und die Entwicklung der humanitären Situation schwer vorsehbar ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob ausreichend Mittel vorhanden sind.


Zu Frage 3:

Von den 3,727 Mio. Euro insgesamt an humanitärer Hilfe für Syrien zur Verfügung gestellten Mitteln wurden knapp 3,647 Mio. Euro ausbezahlt. Die Differenz resultiert daraus, dass in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben bei Beiträgen an Nichtregierungsorganisationen ein Restbetrag bis zur Abnahme des abschließenden Verwendungsnachweises zurückbehalten wird.

Der Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen: 2,807 Mio. Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds (AKF), 750.000,- Euro aus Mitteln der Austrian Development Agency (ADA), 130.000,- Euro aus dem Bundesministerium für Inneres (BMI), sowie 40.400 Euro aus dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser (BMLFUW).

An internationale humanitäre Hilfsorganisationen wurden folgende Beiträge überwiesen:

·         Aus den Mitteln des Auslandskatastrophenfonds (AKF) erhielten das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) 1,425.000,- Euro, die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK) 800.000,- Euro und das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte (OHCHR) 275.000,- Euro.

·         Die ADA leistete einen Beitrag in Höhe von 250.000,- Euro an das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA).

·         Das Lebensministerium leistete Nahrungsmittelhilfe im Wert von 40.400,- Euro im Wege des Welternährungsprogrammes der Vereinten Nationen.

·         Das Bundesministerium für Inneres erbrachte Sachleistungen im Werte von 130.000,- Euro für Flüchtlinge in Jordanien und der Türkei.

Die Beiträge an UNHCR sowie die IFRK erfolgten im Hinblick auf deren Spendenaufrufe für Binnenvertriebene und Flüchtlinge. OCHA wurde gleichfalls für die regionale Flüchtlingsarbeit unterstützt. Die Unterstützung an das OHCHR erging für die Arbeit im Bereich der Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen sowie der Analyse der Opferzahlen.


Mit österreichischen Nichtregierungsorganisationen wurden seitens der ADA Förderverträge in Höhe von insgesamt 807.000,- Euro abgeschlossen (ausbezahlt insgesamt 726.300,- Euro):

          500.000,- Euro aus Mitteln der ADA: CARE; Projekt:„Support for Vulnerable Displaced Syrians in Jordan“

          307.000,- Euro aus Mitteln des AKF, die über die ADA abgewickelt werden: Caritas Österreich; Projekt: „Humanitarian Assistance to refugees having fled from the conflict in Syria to Lebanon”

Zu Frage 4:

Österreich hat den Schutz der Zivilbevölkerung immer wieder thematisiert, insbesondere im Rahmen unserer Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Im Zuge der Verhandlungen zu den Länderresolutionen zu Syrien hat sich Österreich fortlaufend dafür eingesetzt, dass der Schutz von Zivilisten ein zentrales Anliegen ist. Die oben angeführte finanzielle Unterstützung des OHCHR ermöglicht es diesem durch Entsendung von Experten in die Nachbarländer Syriens Menschenrechtsverletzungen genau zu dokumentieren sowie syrische Menschenrechtsaktivisten auszubilden. Das OHCHR fungiert auch als Sekretariat der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrates für Syrien, für deren Schaffung sich Österreich als Mitglied dieses Gremiums aktiv eingesetzt hat. Österreich hat sich darüber hinaus bei allen bisherigen Resolutionen und Debatten des Menschenrechtsrates und in anderen Foren konsequent für die Bekämpfung der Straflosigkeit sowie insbesondere für einen Verweis an den Internationalen Strafgerichtshof ausgesprochen.