1339/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. März 2009 unter der Zahl 1295/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Kosten für Werbung in den Ministerien"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Gesamtausgaben des Bundesministeriums für europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) für Öffentlichkeitsarbeit betrugen im
Zeitraum vom
1.
Jänner 2009 bis zum 31. März 2009 insgesamt € 202.032,63. Im
Vergleichszeitraum
des
Vorjahres wurden € 230.857,40 ausgegeben.
Zu den Fragen 2, 7, 11, 13, 15, 19, 21, 26, 30 und 31:
Ich verweise
auf die Beantwortung der Anfragen Zahlen 391/J-NR/2007 vom
28. Februar 2007 sowie Zl. 3157/J-NR/2008 vom 10. Jänner 2008 durch meine
Amtsvorgängerin
und auf meine Beantwortung der Anfrage Zl. 559/J-NR/2009 vom
14.
Jänner 2009.
Zu den Fragen 3 bis 5 und 24:
Die
Ausgaben des BMeiA für die Homepage betrugen im Zeitraum vom 1.
Jänner 2009
bis
zum 31. März 2009 insgesamt € 18.846,71.
Hinsichtlich der
Kosten für die Homepage in den Jahren 2005 bis 2007 darf auf die
Beantwortung der Anfragen Zahlen 391/J-NR/
2007 vom 28. Februar 2007 und 3157/J-
NR/2OO8 vom 10. Jänner 2008
verwiesen werden.
Im
Jahr 2008 sind im Zusammenhang mit der Homepage Kosten in der Höhe von
insgesamt
€ 66.821,35 angefallen.
Die
Homepage meines Ressorts und die daran angeschlossenen Webseiten der
österreichischen Vertretungsbehörden werden technisch im Haus
betreut.
Die Verantwortung für die Gestaltung und Redaktion
der nicht an die Homepage der
Zentrale des Außenministeriums angeschlossenen Webseiten liegt bei der
jeweiligen
Vertretungsbehörde, beziehungsweise beim Missionschef.
Zu den Fragen 6, 8, 9, 14, 16, 17, 20, 22, 23, 27, 28, 32 bis 34:
Da das Teilheft zum
Bundesvoranschlag des BMeiA für derartige Ausgaben der
Vertretungsbehörden im Ausland keine eigene Finanzposition vorsieht,
wäre eine
derartige Aufschlüsselung nur mit
einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand
zu bewerkstelligen.
Zu Frage 10:
Die
Kosten des BMeiA für Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien im Zeitraum
vom
1. Jänner 2009 bis zum 31. März 2009, mit Ausnahme jener für
gesetzlich
vorgeschriebene
Einschaltungen wie beispielsweise Ausschreibungen von
Leitungsfunktionen, betrugen €
847,35.
Zu Frage 12:
Dem BMeiA
sind im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. März 2009 keine
Kosten
für Öffentlichkeitsarbeit im Rundfunk erwachsen.
Zu Frage 18:
Dem BMeiA
sind im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. März 2009 in anderen
Bereichen keine Kosten für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit oder
Informationskampagnen
erwachsen.
Zu den Fragen 25 und 29:
Im Zeitraum
vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. März 2009 wurden vom BMeiA keine
Aufträge
für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit oder Informationskampagnen an
Agenturen
erteilt.
Zu Frage 35:
Die
Empfehlungen des Rechnungshofes für Kampagnen der Bundesregierung werden
von
meinem
Ressort stets berücksichtigt.