13390/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0013-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13609/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Nichtbestellung des bestqualifizierten Bewerbers als Justizwachekommandanten“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Vorausschicken möchte ich, dass es sich bei dem in Rede stehenden Besetzungsvorgang nicht um eine Ausschreibung einer Planstelle im Sinne des Ausschreibungsgesetzes handelt, sondern bloß um eine Interessentensuche, die den Formalerfordernissen nach dem Ausschreibungsgesetz nicht genügen muss. Vorausschicken möchte ich ferner, dass der Besetzungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist und von der Ablehnung der Bewerbung irgendeiner oder irgendeines der InteressentInnen daher noch keine Rede sein kann.
Jener Bewerber, dem von Anfang an allseits und auch seitens der Anstaltsleitung sowie der Personalvertretung einvernehmlich die allerhöchste Eignung zugebilligt worden war und von dessen Erfolg allgemein ausgegangen werden konnte, hat seine Bewerbung in weiterer Folge zurückgezogen.
Damit war der bestqualifizierte Bewerber, dessen Bewerbung möglicherweise andere abgehalten hatte, ausgeschieden; bezüglich der Frage, wem von den im Rennen verbliebenen BewerberInnen nunmehr die (relativ) höchste Eignung zukommen sollte, ergaben sich in der neuerlichen Befassung der Anstaltsleitung zur Vertiefung der Entscheidungsgrundlagen sowie des Personalvertretungsorgans zwischen der Anstaltsleitung und der Personalvertretung, aber auch der Gleichbehandlungsbeauftragten erhebliche Auffassungsunterschiede, wobei in weiterer Folge ein weiterer Bewerber seine Bewerbung zurückzog, sodass nur mehr vier der ursprünglich sechs BewerberInnen im Rennen blieben.
Die damit zu Tage getretenen Unstimmigkeiten über die Eignung der restlich verbliebenen BewerberInnen verbunden mit dem Bemühen, den (allenfalls auch unter jenen, die sich zunächst wegen der Bewerbung des Favoriten nicht beteiligten) Bestgeeigneten für diese wichtige Funktion zu gewinnen, sowie die seit Beginn des Verfahrens durch die mehrfach erforderliche Befassung der Anstaltsleitung vergangene Zeit begründeten die Entscheidung, die angesprochene Erweiterung (Aktualisierung) der Interessentensuche vorzunehmen und damit eine nochmalige, gegenüber der bisherigen Verfahrensdauer aber kurze, Verzögerung in Kauf zu nehmen. In diesem Sinn war das unstrittige Interesse an einer möglichst raschen Nachbesetzung freiwerdender Planstellen zurückzustellen.
Die Funktionsfähigkeit der Justizanstalt Innsbruck war und ist durch entsprechende Vertretungsregelungen sichergestellt, so war konkret der Arbeitsplatz des 1. Justizwachkommandantenstellvertreters bis 30. Oktober 2012 und jener des 2. Justizwachkommandantenstellvertreters durchgehend besetzt, bis der Amtsinhaber mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2013 in die Funktion 1. Justizwachkommandantenstellvertreters aufgerückt ist.
Wien, . März 2013
Dr. Beatrix Karl