13397/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0054-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13617/J vom 23. Jänner 2013 der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11269/J vom 29. März 2012 ausgeführt, kann davon ausgegangen werden, dass angesichts der strengen Auswahlkriterien für die ausländischen Lagerstätten und des besonderen Schutzes, den diese Währungsreserven völkerrechtlich genießen, die im Ausland gelagerten Goldbestände vor dem Zugriff von Verbrechern geschützt sind und auch nicht Gegenstand von Erpressungshandlungen durch Kriminelle, durch Staaten oder staatliche Behörden gegenüber der OeNB oder dem Bund sein werden.
Es ist weiters darauf hinzuweisen, dass die OeNB weder ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung und der Disposition von Gold im In- und Ausland veröffentlicht, noch Einzelheiten zu Transaktionen mit bestimmten Geschäftspartnern bekannt gibt; sie orientiert sich damit an einer mehrheitlich international üblichen Notenbank-Praxis. Die OeNB unterliegt aber der Prüfung durch den Rechnungshof und ist diesem gegenüber im Rahmen des Rechnungshofgesetzes auch uneingeschränkt auskunftspflichtig. Die OeNB legt zudem dem Rechnungshof jährlich den mit zusätzlichen Erläuterungen versehenen Jahresabschluss vor,
in dem sich unter anderem auch zur Bilanzposition (Aktiva) „1. Gold und Goldforderungen" detaillierte Ausführungen finden, sodass in Bezug auf die OeNB-Goldgeschäfte dem Rechnungshof gegenüber volle Transparenz besteht.
Mit freundlichen Grüßen