13406/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0040-I/A/15/2013

Wien, am 20. März 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13924/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs wird festgehalten, dass die Erfassung der gechippten Hunde einerseits über private Datenbanken (Animaldata, Petcard, IFTA) erfolgt, andererseits die Meldung online selbst mittels Bürgerkarte durchgeführt werden kann, oder der Hund bei der Bezirksverwaltungsbehörde sowie zum Teil auch bei der Gemeinde (im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörde) gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes (TSchG) gemeldet wird.

 

Frage 1:

Die Firma Animaldata hat meinem Ressort auf die Anfrage betreffend die Zahl der Hunde, die per 31.12.2012 in der Datenbank von Animaldata erfasst wurden, einen Bericht vorgelegt und die entsprechenden Zahlen übermittelt.

 

Wie schon in der Voranfrage hat die Firma Animaldata jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten nur für den Amtsgebrauch im Zusammen-hang mit internen Abgleichungen zur Hundedatenbank verwendet werden dürfen und mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung zur Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens führen könnte.

 

Im Hinblick darauf kann ich zu dieser Frage keine näheren Angaben machen.

 

Frage 2:

Zum 31.12.2012 waren bei Petcard 23105 Hunde in Niederösterreich registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei Petcard registrierten Hunde zum 31.12.2012

Amstetten

529

Baden

1339

Bruck a.d. Leitha

1084

Gänserndorf

3939

Gmünd

386

Hollabrunn

278

Horn

84

Korneuburg

712

Krems Stadt

49

Krems Land

209

Lilienfeld

287

Melk

1188

Mistelbach

1386

Mödling

3677

Neunkirchen

1537

Scheibbs

334

St. Pölten Stadt

228

St. Pölten Land

757

Tulln

720

Waidhofen a.d. Thaya

94

Waidhofen a.d. Ybbs

31

Wr. Neustadt

245

Wr. Neustadt Land

1319

Wien Umgebung

2229

Zwettl

464

Gesamt

23105

 


Frage 3:

Die Zahlen werden von IFTA nicht bekannt gegeben. Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 12286/J.

 

Frage 4:

Ja, es kann durchaus zu Doppelerfassungen in den privaten Datenbanken kommen, da es sich um private Dienstleister handelt. Jede/r Tierbesitzer/in hat die Möglichkeit seinen/ihren Hund, zuzüglich zur Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz (TSchG), bei mehreren privaten nationalen und/oder internationalen Datenbanken zu melden.

 

Frage 5:

Jeder Hund kann nur einmal in der Heimtierdatenbank des Bundes gemeldet werden. Ist der Hund in mehreren privaten Datenbankern erfasst, so erfolgt der Übertrag in die Heimtierdatenbank von jener privaten Datenbank, die als erste die Daten über die Schnittstelle schickt. Beim Versuch der Meldung durch den anderen Anbieter erhält dieser eine Fehlermeldung.

 

Frage 6:

Zum 31.12.2012 waren in der amtlichen Heimtierdatenbank 87488 Hunde in Niederösterreich registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei der HDB registrierten Hunde zum 31.12.2012

Amstetten

4173

Baden

7588

Bruck a.d. Leitha

2263

Gänserndorf

7124

Gmünd

2126

Hollabrunn

4095

Horn

2197

Korneuburg

3983

Krems Stadt

1170

Krems Land

3016

Lilienfeld

982

Melk

3922

Mistelbach

4764

Mödling

4416

Neunkirchen

6084

Scheibbs

1423

St. Pölten Stadt

2021

St. Pölten Land

5459

Tulln

4310

Waidhofen a.d. Thaya

1795

Waidhofen a.d. Ybbs

279

Wr. Neustadt

1594

Wr. Neustadt Land

4549

Wien Umgebung

5886

Zwettl

2269

Gesamt

87488

 

Frage 7:

Animaldata, Petcard und IFTA sind private Tierkennzeichnungsdatenbänke, die bereits viele Jahre vor der gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gemäß § 24a TSchG die Registrierungsmöglichkeit in ihrer Datenbank und durch Kooperation mit anderen internationalen Datenbanken die Möglichkeit der internationalen Suche von Hunden angeboten haben.

Unabhängig davon wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit Animaldata, IFTA und Petcard jeweils eine Vereinbarung geschlossen, wonach bestehende sowie ab 1. Juli 2008 erhobene Daten dem Bundesministerium für Gesundheit kostenlos zur Überführung in die Heimtierdatenbank für Hunde und zur Nutzung im Sinne des Tierschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch bei Altdaten, dass der/die Tierhalter/in die Daten ergänzt und somit alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und genauso wie bei Neudaten ein Auftrag der Tierhalterin/des Tierhalters vorliegt, dass Animaldata, IFTA bzw. Petcard die Meldungen gemäß § 24a TSchG für sie/ihn durchführt.

Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Heimtierdatenbank für Hunde erfassten Hunde in den einzelnen Bezirken nicht ident mit der Zahl der in privaten Daten-banken erfassten Hunde in den einzelnen Bezirken sein kann.

 

Frage 8:

Animaldata: Anlässlich der Registrierung wird allen Hundebesitzer/inne/n eine Registrierungsbestätigung samt Registriernummer in der Heimtierdatenbank (HDB) übermittelt.

Jene Tierhalter/innen, deren Hund zwar bei Animaldata, aber noch nicht in der Heim-tierdatenbank registriert ist, werden in diesem Brief darauf aufmerksam gemacht, dass die Daten für die amtliche Hunderegistrierung noch zu ergänzen sind, damit der Hund auch nach den gesetzlichen Vorschriften registriert ist.

 

Petcard: Seit Einführung der Heimtierdatenbank werden Hundebesitzer/innen (bei Versand der Unterlagen/Petcard) schriftlich auf ihre Meldepflicht hingewiesen bzw. gebeten diese zu überprüfen oder nachträglich zu veranlassen, sollte diese von der Tierärztin/vom Tierarzt noch nicht durchgeführt worden sein.

 

IFTA: Es wurden bei IFTA registrierte Kundinnen und Kunden, die noch nicht in der Heimtierdatenbank eingetragen waren, angeschrieben. Daraus resultierten nur wenige neue Registrierungen.

 

Frage 9:

Animaldata: Aus den oben angeführten Gründen kann hinsichtlich der Anzahl der versendeten Informationen an Hundehalter/innen keine Aussage getroffen werden.

 

Petcard: Seit Einführung der Heimtierdatenbank des Bundes wurden österreichweit 49800 Hundebesitzer/innen schriftlich auf ihre Meldepflicht hingewiesen.

 

IFTA: Seit Einführung der Heimtierdatenbank des Bundes wurden österreichweit ca. 6000 Briefe n diesem Zusammenhang versendet. Eine Radiowerbung, wo unter Angabe einer kostenfreien Telefonnummer für die Nachregistrierung gemäß § 24a Tierschutzgesetz in ganz Österreich geworben wurde, brachte keine Neuregistrierung.

 

Frage 10:

Die Rasse des Hundes wird gemäß § 24a TSchG als eine der tierbezogenen Daten abgefragt. Durch die Heimtierdatenbank erfolgt keine gesonderte Erfassung soge-nannter Listenhunde und es ist auch keine diesbezügliche Erfassung geplant.