13413/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14099/J der Abgeordneten Mag.a Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können Menschen mit Behinderung erhalten, die durch ein insbesondere mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind, sofern rasche Hilfestellung die Notlage zu mildern oder zu beseitigen vermag.

 

In der Praxis werden neben Maßnahmen zur Mobilitätssteigerung insbesondere behindertengerechte Adaptierungen von Räumlichkeiten und Kommunikationshilfen gefördert.

 

Frage 2:

Im Hinblick auf den Zweck des Unterstützungsfonds steht bei der Prüfung einer Förderungsmöglichkeit die behinderungsbedingte Notwendigkeit der Maßnahme im Vordergrund.

 

Unter der genannten Voraussetzung ist daher auch eine Zuwendung zum Erwerb eines Therapiefahrrades nicht ausgeschlossen.

 

Nach den geltenden Richtlinien kann eine Zuwendung nur bei Vorliegen einer sozialen Notlage bewilligt werden, wobei die Einkommenssituation des Menschen mit Behinderung ein wichtiges Kriterium darstellt. Grundsätzlich ist eine Antragstellung vor Durchführung des zu fördernden Vorhabens anzuraten.

 

Frage 3:

Generell gesprochen kommen neben dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung für eine Förderung derartiger Vorhaben Mittel der Sozialversicherungsträger, des Familienhärteausgleichs des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des jeweiligen Bundeslandes sowie allenfalls freier Wohlfahrtsträger in Betracht.

 

Über die konkrete Abwicklung von Förderungsansuchen durch die genannten Stellen kann ich im Detail keine Auskunft geben, da dies im Gestaltungsbereich des jeweiligen Trägers liegt. Das Bundessozialamt ist aber in Unterstützung des Menschen mit Behinderung jedenfalls bestrebt, Kontakte mit den entsprechenden Stellen herzustellen und auf eine Mitfinanzierung durch diese hinzuwirken.