13414/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM                                                  

 

 

 BMWF-10.000/0011-III/4a/2013

                               
                                                               

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 21. März 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13614/J-NR/2013 betreffend Botox-Diebstahl
an der Universitätsklinik für Urologie in Innsbruck, die die Abgeordneten
Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 23. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist ausdrücklich festzuhalten, dass Angelegenheiten der Krankenversorgung
ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Krankenanstaltenträgers, das ist im gegenständlichen Fall die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH fallen.

 

Die um Stellungnahme ersuchte Medizinische Universität Innsbruck, deren klinischer Bereich
mit dem genannten Krankenanstaltenträger zusammenwirkt, hat diese parlamentarische
Anfrage daher zuständigkeitshalber der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH weitergeleitet. Dies wurde korrekt damit begründet, dass die Universität für die angesprochenen Belange nicht zuständig ist und daher die Fragen nicht beantworten kann.

 


Im Hinblick auf die allfällige Betroffenheit von Angehörigen der Medizinischen Universität
Innsbruck wird mitgeteilt, dass laut Mitteilung
der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH an den Rektor der Medizinischen  Universität Innsbruck, die Videoüberwachungsanlage dem
Datenverarbeitungsregister gemeldet und genehmigt wurde. Auswertungen erfolgen nur
anlassbezogen und im Vier-Augen-Prinzip (Einbindung des Betriebsrates der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH bzw. des Datenschutzbeauftragten der Tiroler Landeskranken-anstalten GesmbH). Insofern ist die Grundaussage in der Anfrage nicht zutreffend.

 

Zu Fragen 1 bis 17:

Die einzelnen Fragen können ausschließlich vom Krankenanstaltenträger, der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH beantwortet werden.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.