13414/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
|
BMWF-10.000/0011-III/4a/2013
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 21. März 2013
|
|
|
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|||
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13614/J-NR/2013 betreffend Botox-Diebstahl
an der Universitätsklinik für Urologie in Innsbruck, die die
Abgeordneten
Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 23. Jänner 2013 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist ausdrücklich festzuhalten, dass
Angelegenheiten der Krankenversorgung
ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen
Krankenanstaltenträgers, das ist im gegenständlichen Fall die Tiroler
Landeskrankenanstalten GmbH fallen.
Die um Stellungnahme ersuchte Medizinische Universität
Innsbruck, deren klinischer Bereich
mit dem genannten Krankenanstaltenträger zusammenwirkt, hat diese
parlamentarische
Anfrage daher zuständigkeitshalber der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH
weitergeleitet. Dies wurde korrekt damit begründet, dass die
Universität für die angesprochenen Belange nicht zuständig ist
und daher die Fragen nicht beantworten kann.
Im Hinblick auf die allfällige
Betroffenheit von Angehörigen der Medizinischen Universität
Innsbruck wird mitgeteilt, dass laut Mitteilung der Tiroler
Landeskrankenanstalten GmbH an den Rektor der Medizinischen
Universität Innsbruck, die Videoüberwachungsanlage dem
Datenverarbeitungsregister gemeldet und genehmigt wurde. Auswertungen erfolgen
nur
anlassbezogen und im Vier-Augen-Prinzip (Einbindung des Betriebsrates der Tiroler
Landeskrankenanstalten GmbH bzw. des Datenschutzbeauftragten der Tiroler
Landeskranken-anstalten GesmbH). Insofern ist die Grundaussage in der Anfrage
nicht zutreffend.
Zu Fragen 1 bis 17:
Die einzelnen Fragen können ausschließlich vom Krankenanstaltenträger, der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH beantwortet werden.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.