1342/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.290/0074-I/4/2009                                                  Wien, am 11. Mai 2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 13. März 2009 unter der Nr. 1357/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend den Frauenanteil in Gremien im Einflussbereich des Bundes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø     Wie viele Gremien gibt es im Bundeskanzleramt? Geben Sie bitte in Form einer Aufzählung eine Übersicht über alle Gremien Ihres Ressorts und untergliedern sie diese in Gremien mit und ohne dienstrechtliche Aufgaben.

Ø     In welchen und wie vielen Gremien Ihres Ressorts gab es kein einziges weibli­ches Mitglied?

Ø     Welche und wie viele Gremien Ihres Ressorts weisen einen Frauenanteil von 40% und mehr auf und welche davon sind tatsächlich paritätisch besetzt (Frauenanteil von 50%)?


Gremien mit dienstrechtlichen Aufgaben:

Berufungskommission

Frauenanteil unter 40%

Disziplinaroberkommission

Frauenanteil unter 40%

Personalvertretungsaufsichtskommission

Frauenanteil unter 40%

 

Gremien ohne dienstrechtliche Aufgaben:

Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK)

Frauenanteil über 50%

Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK)

Frauenanteil 100%

Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

Frauenanteil 100%

Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming

Frauenanteil über 50%

Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Budgeting

Frauenanteil über 50%

Interministerielle Arbeitsgruppe Migrantinnen

Frauenanteil über 50%

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø     Welche Verfahren zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien Ihres Ressorts gibt es?

Ø     Gibt es, abgesehen vom Bundesgleichbehandlungsgesetz, noch andere gesetzli­che Grundlagen für die Besetzung der Gremien ihres Ressorts? Falls ja: Welche gesetzlichen Grundlagen sind dies und welche Vorgaben und Sanktionsmöglich­keiten sind darin vorgesehen?

Ø     Gibt es, abgesehen von den Daten im Gleichbehandlungsbericht des Bundes, Be­richte über die Besetzung wichtiger Gremien Ihres Ressorts? Wurden diese veröf­fentlicht?

 

Die Mitglieder der Berufungskommission und der Disziplinaroberkommission werden vom Bundespräsidenten auf Grundlage eines Vorschlags der Bundesregierung be­stellt (§ 41a Abs. 2 bzw. § 99 Abs. 2 BDG 1979). Beide Kommissionen entscheiden in Senaten, welche aus dem/der Vorsitzenden der jeweiligen Kommission oder einem seiner/ihrer Stellvertreter/in als Senatsvorsitzendem und zwei weiteren Mitglie­dern bestehen. Dabei ist ein Mitglied von der Dienstgeberseite zu benennen. Auch die Mitglieder der Personalvertretungsaufsichtskommission, welche aus drei Rich­ter
Innen, einem Bundesbediensteten als VertreterIn des Dienstgebers und einem/r Bundesbediensteten als VertreterIn der Dienstnehmer besteht, werden vom Bundespräsiden­ten auf Vorschlag der Bundesregierung bestellt, wobei das Vorschlagsrecht hinsicht­lich eines Mitglieds und zweier Ersatzmitglieder der Präsidentin des Nationalrats zu­kommt (§ 39 Abs. 2 und 3 PVG).

Den Senaten der Disziplinaroberkommission hat darüber hinaus jeweils ein Mitglied aus dem Ressort des/r Beschuldigten anzugehören. Hinsichtlich dieser Kommissionen ist kein fixer Besetzungsschlüssel nach Geschlecht vorgesehen, bei der Zusammen­setzung der Senate wird jedoch möglichst auf eine geschlechtliche Ausgewogenheit geachtet. Darauf wird auch bereits im Vorfeld, nämlich durch die Aufforderung der Geschäftsführung an die Ressorts entsprechend viele weibliche zukünftige Mitglieder namhaft zu machen, geachtet.

 

Diese Ausgewogenheit zu erzielen ist jedoch teilweise erschwert. Dies ist z.B. für je­ne Senate der Disziplinaroberkommission der Fall, deren Zuständigkeit sich auf Res­sorts mit einem geringen Frauenanteil (BMI, BMLVS) erstreckt. Aufgrund der Ver­pflichtung, dass mindestens eines der Mitglieder dem Ressort des/r Beschuldigten an­gehören muss und ein weiteres vom Zentralausschuss, also der Dienstnehmerseite, entsendet wird, sind den Einflussmöglichkeiten auf die geschlechtsparitätische Zu­sammensetzung dieser Senate faktische und damit auch sehr enge Grenzen gesetzt.

 

Sonderregelungen zur geschlechterparitätischen Zusammensetzung enthält u.a. das Ausschreibungsgesetz, welches festlegt, dass der Leiter/die Leiterin der Zentralstelle ein weibliches Mitglied in die einschlägigen Kommissionen (ständige Begutachtungs­kommission, Begutachtungskommission im Einzelfall sowie Aufnahmekommission) zu bestellen hat (vgl. § 7 Abs. 2 und § 30 Abs. 1 AusG). Darüber hinaus hat gemäß § 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder von Kommissionen, Senaten, Kollegialorganen und Beiräten, die zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangele­genheiten berufen sind, weiblich zu sein. Zusätzlich hat die oder der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder eine von ihr oder ihm namhaft ge­machte Bedienstete oder ein von ihr oder ihm namhaft gemachter Bediensteter das Recht, an den Sitzungen der Kommission oder des betreffenden Senates, des Kolle­gialorgans oder Beirates mit beratender Stimme teilzunehmen. Diese Bestimmung findet derzeit auf sämtliche dienstrechtliche Kommissionen Anwendung, deren Zu­ständigkeit sich nur auf ein Ressort erstreckt. Damit sind von ihr vorwiegend die Dis­ziplinarkommissionen, die Leistungsfeststellungskommissionen sowie die Prüfungs­kommissionen erfasst.


Es ist mir jedoch ein dringendes Anliegen, den Anwendungsbereich dieser Bestim­mung auch auf die obgenannten dienstrechtlichen Kommissionen (Berufungskom­mission, Disziplinaroberkommission, Personalvertretungsaufsichtskommission) aus­zudehnen, um die entsprechende Teilhabe von Frauen an deren Entscheidungen ef­fektiv sicher zu stellen.

 

Zu Frage 7:

Ø     Welche Anstrengungen werden seitens Ihres Ressorts konkret unternommen, um die Beteiligung des unterrepräsentierten Geschlechts zu verbessern?

 

Im Sinne von Gesetzes- und Verordnungsbegutachtungen wird bei der Zusammen­setzung von Gremien auf eine geschlechtergerechte Zusammensetzung der Mitglie­der hingewiesen.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1356/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu den Fragen 8, 9 sowie 12 bis 17:

Ø     In welchen Gremien - Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien (die zumindest auf eine bestimmte Dauer eingerichtet sind) - ist Ihr Ressort durch Bedienstete des Bundeskanzler­amts vertreten? Wie viele weibliche und wie viele männliche Bedienstete wurden von Ihrem Ressort in welche Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien entsandt?

Ø     Wie viele männliche und wie viele weibliche Bedienstete des Bundeskanzleramts sind mit der Vertretung des Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien betraut? Bitte füh­ren Sie diese Bediensteten namentlich an.

Ø     Beziehen die Bediensteten aus ihrer Tätigkeit in Aufsichtsräten, Beiräten, Kom­missionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien mone­täre Zuwendungen bzw. Einkünfte? Falls ja, in welcher durchschnittlichen Höhe?

Ø     In welchen Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien ist das Bundeskanzleramt durch ressortfremde Personen vertreten? Wie viele weibliche und wie viele männliche ressortfremde Personen wurden von Ihrem Ressort in welche Beiräten, Kommissionen, Fach­gruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien entsandt?

Ø     Wie viele männliche und wie viele weibliche ressortfremde Personen sind mit der Vertretung des Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien betraut? Bitte führen Sie diese Personen namentlich an.

Ø     Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen Ihres Ressorts in Aufsichts­räten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien wurden seitens des Bundeskanzleramts in den Jahren 2007, 2008 so­wie in den ersten zwei Monaten des Jahres 2009 vorgenommen? Wie viele davon waren Männer und wie viele Frauen?

Ø     Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen in Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien sind von Ihrem Ressort geplant?

Ø     Beziehen die ressortfremden Personen aus ihrer Tätigkeit in Aufsichtsräten, Bei­räten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gre­mien monetäre Zuwendungen bzw. Einkünfte? Falls ja, in welcher durchschnittli­chen Höhe?

 

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 699/J.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Ø     Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichtsräte, Beirä­te, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien wurden in den Jahren 2007, 2008 sowie in den ersten zwei Monaten des Jahres 2009 vorgenommen? Wie viele davon waren Männer und wie viele Frauen?

Ø     Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichtsräte, Beirä­te, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien sind derzeit geplant?

 

Folgende Neubestellungen erfolgten im Jahr 2007:

Ø      Neubestellung von zwei weiblichen Mitgliedern in den „ESF - Begleitausschuss OP Beschäftigung Österreich“ (BMASK);

Ø      Neubestellung von zwei weiblichen Mitgliedern in den "Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit" (EU).

 

Folgende Neubestellungen erfolgten im Jahr 2008:

Ø      Nominierung von vier weiblichen Mitgliedern für die Funktionsperiode: vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2012 der Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK);

Ø      Nominierung von zwei weiblichen Mitgliedern für die Funktionsperiode 1. Ok­tober 2008 bis 30. September 2013 des Senat I der Bundes-Gleichbehand­lungskommission (B-GBK);

Ø      Nominierung eines weiblichen Mitglieds in den „Aufsichtsrat der Familie & Beruf Management GmbH“;

Ø      Nominierung eines weiblichen Mitglieds in den „Wiss. Ausschuss d. GTK für Freisetzungen und Inverkehrbringen (WAFI)“.

 

Folgende Neubestellungen erfolgten im Jahr 2009, bzw. sind geplant:

Ø      Neubestellung von einem weiblichen Mitglied in die IMAG zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Kunstschaffenden (BMUKK).

Ø      Mit 1. Juli 2009 ist die Nominierung der Mitglieder des Senats II der Bundes-Gleichbehandlungskommission geplant.

Ø      In Umsetzung des im Regierungsprogramm festgelegten Nationalen Aktions­plan für Gleichstellung ist die Neubestellung von Mitgliedern einer entspre­chenden interministeriellen Arbeitsgruppe geplant.