13428/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
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GZ: BKA-353.290/0038-I/4/2013 |
Wien, am März 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jänner 2013 unter der Nr. 13791/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Familienrecht, Väterrechte gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die so
genannten „Besuchmittlerinnen“?
a. Wo und wie viele Standorte sind für Besuchsmittlerinnen geplant?
b. Welche beruflichen Qualifikationen müssen diese mitbringen?
c. Gibt es eine „Gleichstellung“, bzw. eine Quote für Frauen
und Männer bei der Bewerbung um diese Funktion?
Ø Warum wird die Tatsache, daß eine Stunde Mediation
bei vom Ministerium geförderten Mediatoren nicht stärker
beworben?
- Je nach Familieneinkommen und Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder wird ein
Zuschuss (von null bis 182 Euro) gewährt.
- Familien-, Erziehungs- und Elternberatung wird von verschiedenen
Institutionen angeboten: Je nach Anlaufstelle - diese reichen von
Beratungsvereinen über Bezirksgerichte bis hin zu Psychologen -
variieren die Preise von null bis 150 Euro.
- Paar- oder Familientherapiesitzungen (bis zu fünf Personen) kosten laut
optionaler Richtlinie des Bundesministeriums zwischen 66 und 132 Euro (50
Minuten).
- Anwaltshonorare werden individuell vereinbart. Als Richtwert für die
erste Stunde bei Gericht gelten zum Beispiel nach Rechtsanwaltstarif rund
140 Euro.
Ø Was tut die Justiz um das Image und die Ausbildung von Pflegschaftsrichtern zu verbessern?
Ø Warum wurde die Einführung einer dem Gericht vorgelagerten Stelle (wie im Falle von Nachbarschaftsstreitigkeiten) nicht evaluiert?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13792/J durch die Frau Bundesministerin für Justiz.
Mit freundlichen Grüßen