13429/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0042-I/4/2013

Wien, am 22. März 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Jänner 2013 unter der Nr. 13800/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Väterkarenz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele in einem Dienstverhältnis mit dem Bundeskanzleramt und nachgeord­neten Dienststellen stehende Personen befanden sich seit 2010 in Väterkarenz (aufgegliedert nach Jahren, Personenkreisen und Dauer der Väterkarenz)?

 


Die Anzahl der Bediensteten des Bundeskanzleramtes sowie der nachgeordneten Dienststellen, die in dem angefragten Zeitraum eine Karenz im Sinne des Väter‑Ka­renzgesetzes bzw. einen Frühkarenzurlaub für Väter gemäß § 75d BDG bzw. § 29o VBG angetreten haben, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr

Zentralstelle

Nachgeordnete Dienststellen

Gesamtdauer

(in Kalendertagen)

2010

1

0

91

2011

2

1

135

2012

3

1

145

 

Zu Frage 2:

Ø  In wie vielen Fällen wurde seit 2010 eine Väterkarenz nicht gewährt, da zwin­gende dienstliche Gründe entgegenstanden (aufgegliedert nach Jahren und Personenkreisen)?

 

Im Bundeskanzleramt sowie in den nachgeordneten Dienststellen gab es keinen Fall, in dem eine Karenz im Sinne des Väter-Karenzgesetzes bzw. ein Frühkarenzurlaub für Väter gemäß § 75d BDG bzw. § 29o VBG nicht gewährt wurde.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen