1343/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0082-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1300/J-NR2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten für Werbung in den Ministerien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 6 bis 17, 20 und 21:

Wie schon im Zuge von Beantwortungen vergangener, thematisch gleich gelagerter parlamentarischer Anfragen mitgeteilt wurde, kommt das Bundesministerium für Justiz seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, dem Abhalten von Veranstaltungen und durch Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter www.justiz.gv.at) nach. Informations- und Werbekampagnen wurden und werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.

Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sind im Justizressort im Rechnungswesen nicht als eigene Kategorie erfasst. Teile davon sind etwa in den Voranschlagsposten 1/30008-4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe, 1/30008-7270 Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen oder auch 1/30008-7280 sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und juristischen Personen enthalten. Es ist mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht möglich, die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit aus diesen Voranschlagsposten zu isolieren.

Ich gehe davon aus, dass von dieser Anfrage Aufwendungen für Ausschreibungen, für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch, dem Ediktalverfahren und dem bloß justizinternen Intranet sowie die Personalkosten für Mitarbeiter nicht umfasst sind.

Seit 2005 beliefen sich die Ausgaben an die Medien bis dato wie folgt:

2009

500 Euro

Druckkostenbeitrag

2008

3000 Euro

Druckkostenbeiträge

2007

2.327,52 Euro

Auslobung zur Ausforschung und Ergreifung von verdächtigen NS-Kriegsverbrechern in Printmedium

2006

12.344,22 Euro

fachspezifische Einschaltungen in Printmedien

2005

3.729,60 Euro

Einschaltung in Printmedium

Zu Einzelheiten darf ich auf die Beantwortungen meiner Amtsvorgängerinnen und     -vorgänger zu thematisch gleich gelagerten Parlamentarischen Anfragen verweisen, insbesondere die Anfragen Zl. 395/J-NR/2007 (zu den Jahren 2005 und 2006), Zl. 3161/J-NR/2008 (zum Jahr 2007) sowie 563/J-NR/2009 (zum Jahr 2008).

Zu 3 bis 5:

Für die Koordination und Gestaltung der Website Justiz (www.justiz.gv.at) ist eine Fachabteilung der Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz verantwortlich.

Die technische Verantwortlichkeit für die Website der Justiz liegt im Bereich der auf der Website online angebotenen Formulare für die Bürger bei der Firma aforms2web solutions & services GmbH, sonst bei der Firma Ostry & Partner GmbH & Co KG; beide nehmen neben den regelmäßigen Wartungen auch kurzfristig beauftragte Programmierarbeiten und Updates vor. Für die regelmäßige Betreuung wurden seit 10. Jänner 2008 insgesamt 11.808 Euro (inkl. USt) verrechnet; hievon für das Jahr 2009  2.382 Euro (inkl. USt).

Dazu kamen im Jahr 2008 Ausgaben für die Erfüllung der in § 1 Abs. 3 eGovG normierten Pflicht, sämtliche Gerichtsformulare auf der Website WAI- und style­guide­konform anzubieten. Die Firma aforms2web solutions & services GmbH stellte dafür Kosten in der Höhe von 47.980,80 Euro inkl. USt in Rechnung. Zur Erfüllung der Kriterien auch der Anwenderfreundlichkeit der angebotenen Gerichtsformulare nach der ÖNORM A 1021 durch die Firma aforms2web solutions & services GmbH entstanden weitere Kosten von 26.298 Euro inkl. USt. Zwei der online ausfüllbaren Formulare waren neu zu gestalten bzw. anzupassen, wofür der Firma aforms2web solutions & services GmbH ein Honorar von 1.152 Euro und 6.948 Euro, jeweils inkl. USt zu vergüten war.

Zu den erforderlichen gesetzlichen Anpassungen und  Wartungskosten kommen im Jahr 2008 Ausgaben von gesamt 29.464,40 Euro  (inkl. USt) für den Zukauf einer zeitgemäßen, auf Lotus Domino basierenden Anwendung der Firma Innovation Gate GmbH hinzu. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten für die zum Betrieb des Webauftritts erforderlichen WGA-Lizenzen zusammen, die zu einem jährlichen Mietpreis inklusive Wartung von 8.260 Euro (exkl. 19% USt) angeboten wurden; ferner sind in den Gesamtkosten jene für Beratung und Projektunterstützung bei der Konzeption des WGA-Clusters inklusive Sicherheitskonzeption, Installation und Konfiguration des WGA-Clusters, Unterstützung bei der Implementierung vor Ort von 19.635 Euro inkl. 19 % USt enthalten (15 Manntage á 1.100 Euro). Gesamt ergibt das den genannten Betrag von 29.464,40 Euro (inkl. 19 % USt).

Im Jahr 2009 wurde die grafische Neugestaltung der Website Justiz beauftragt. Die umfassten Elemente, insbesondere das Webdesign, die Navigationsarchitektur, die Vorschläge zur Informationsstruktur, zum Wording sowie die Gestaltung der einzelnen Contentbereiche sind so zu gestalten, dass die Kriterien der WAI AAA-Konformität nach WCAG 2.0 erfüllt sind. Die Neugestaltung der Website Justiz soll jedenfalls im Jahr 2009 abgeschlossen werden. Das Auftragsvolumen des mit der Firma eye.con-Corporate Design und Webauftritte, abgeschlossenen Vertrages beträgt 16.560 Euro (inkl. USt), wobei erst der erste Teilbetrag dieser Rechnung in der Höhe von 33% des Gesamthonorars, sohin 5.464,80 Euro (inkl. USt) angewiesen wurde.

Zu 18 und 19:

Mein Ressort nimmt über Einladungen regelmäßig wiederkehrend an den vom Karriereservice der Universität Wien veranstalteten Juristenmessen in Wien und Graz teil. Die Teilnahme wird dazu genützt, um mein Ressort als modernes Dienstleistungsressort, das an leistungsstarken Jungakademikern interessiert ist, in der Öffentlichkeit zu positionieren und seine umfassenden Tätigkeitsbereiche einem interessanten Fachpublikum wirksam zu präsentieren. Der ermäßigte Spezialpreis betrug im Jahr 2005 3.960 Euro (inkl. USt), im Jahr 2006 4.014 Euro (inkl. USt), im Jahr 2007 4.418,40 Euro (inkl. USt) und im Jahr 2008 4.602 Euro (inkl. USt). Die Gesamtkosten in den Jahren 2005 bis 2008 betragen sohin 16.994,40 Euro inkl. USt. Die Aufwendungen für 2009 können noch nicht genau beziffert werden.

Zu 22 bis 24:

Unter www.strafvollzug.justiz.gv.at wurde eine eigene Website eingerichtet, die über den österreichischen Strafvollzug informiert. Auf dieser Website werden die Vollzugsdirektion und die Strafvollzugseinrichtungen vorgestellt. Darüber findet man Informationen über das Arbeitswesen in den Justizanstalten mit der Darstellung der Leistungen auf dem Gebiet der Unternehmerarbeiten. Beworben werden der Verkauf von Produkten und Freigängerarbeiten, mit dem Ziel, die nutzbringende Beschäftigung von Insassen im Sinne des gesetzlichen Auftrags (§ 45 StVG) weiter zu verbessern.

Die Gesamtkosten für die Errichtung der Website betrugen 18.960 Euro (inkl.USt). Für den Inhalt der Website trägt die Vollzugsdirektion die Verantwortung, die technische Umsetzung wurde vom externen Unternehmen Ostry & Partner GmbH & Co KG vorgenommen.

Zu 25 bis 34:

Ansonsten wird die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Justizressorts ausschließlich von den Medienstellen der Justiz geleistet. Medienstellen sind in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz, bei allen Gerichtshöfen und Staatsanwaltschaften, bei den größeren Bezirksgerichten und im Strafvollzug bei der Vollzugsdirektion und den Justizanstalten, eingerichtet. Sie werden von einem für die Medienarbeit ausgebildeten Mediensprecher geleitet; das sind erfahrene Richter, Staatsanwälte und leitende, sowie dienstführende Strafvollzugsbedienstete, die der Medienarbeit gegenüber aufgeschlossen sind und der journalistischen Tätigkeit Interesse entgegenbringen.

Zu 35:

Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden berücksichtigt.

. Mai 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)