13430/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0043-I/4/2013

Wien, am 22. März 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Jänner 2013 unter der Nr. 13813/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bildungskarenz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Wie viele in einem Dienstverhältnis mit dem Bundeskanzleramt und nachgeord­neten Dienststellen stehende Personen befanden sich seit 2010 in Bildungska­renz? (aufgegliedert nach Jahren, Personenkreisen, Geschlechtern und Dauer der Bildungskarenz)

Ø  Wie viele Dienstverhältnisse wurden während einer Bildungskarenz seit 2010 beendet? (aufgegliedert nach Jahren, Personenkreisen, Geschlechtern und Dauer der Bildungskarenz)

Ø  Wie viele Dienstverhältnisse wurden in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung einer Bildungskarenz seit 2010 aufgelöst? (aufgegliedert nach Jah­ren, Personenkreisen und Geschlechtern)

 


Für die Bildungskarenz gewährt der Dienstgeber einen Karenzurlaub gemäß § 29 b VBG. Nur wenn die Bediensteten dem Dienstgeber mitteilen, dass sie dafür eine Un­terstützung vom AMS erhalten, wozu sie nicht verpflichtet sind, kann dieser einen solchen Karenzurlaub einer Bildungskarenz zuordnen. Unter diesem Aspekt haben seit 2010 neun Bedienstete einen Bildungskarenzurlaub in Anspruch genommen.

 

Mit freundlichen Grüßen