13430/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0043-I/4/2013 |
Wien, am 22. März 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Jänner 2013 unter der Nr. 13813/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bildungskarenz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wie viele in einem Dienstverhältnis mit dem Bundeskanzleramt und nachgeordneten Dienststellen stehende Personen befanden sich seit 2010 in Bildungskarenz? (aufgegliedert nach Jahren, Personenkreisen, Geschlechtern und Dauer der Bildungskarenz)
Ø Wie viele Dienstverhältnisse wurden während einer Bildungskarenz seit 2010 beendet? (aufgegliedert nach Jahren, Personenkreisen, Geschlechtern und Dauer der Bildungskarenz)
Ø Wie viele Dienstverhältnisse wurden in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung einer Bildungskarenz seit 2010 aufgelöst? (aufgegliedert nach Jahren, Personenkreisen und Geschlechtern)
Für die Bildungskarenz gewährt der Dienstgeber einen Karenzurlaub gemäß § 29 b VBG. Nur wenn die Bediensteten dem Dienstgeber mitteilen, dass sie dafür eine Unterstützung vom AMS erhalten, wozu sie nicht verpflichtet sind, kann dieser einen solchen Karenzurlaub einer Bildungskarenz zuordnen. Unter diesem Aspekt haben seit 2010 neun Bedienstete einen Bildungskarenzurlaub in Anspruch genommen.
Mit freundlichen Grüßen