13434/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0055-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13640/J vom 25. Jänner 2013 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung der Goldreserven der OeNB einen Teilaspekt der Verwaltung der Währungsreserven darstellt und damit zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zählt. Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven (einschließlich des Goldes) durch die OeNB autonom, d.h. frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.
In diesem Zusammenhang ist außerdem noch hervorzuheben, dass auch die OeNB der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegt und diesem gegenüber im Rahmen des Rechnungshofgesetzes uneingeschränkt auskunftspflichtig ist. Daher besteht auch in Bezug auf die OeNB-Goldgeschäfte dem Rechnungshof gegenüber volle Transparenz.
Zum anderen ist die Lagerung eines Teils der österreichischen Goldreserven im Ausland essentiell um eine der wichtigsten Funktionen von Währungsreserven, nämlich ihre rasche
Konvertierbarkeit im Bedarfsfall, gewährleisten zu können. Größere Mengen an Gold sind aus logistischen Gründen nur an internationalen Goldhandelsplätzen handelbar und können somit auch nur dort im akuten Krisenfall gegen gängige Reservewährungen eingetauscht werden. Die mit der Lagerung verbundenen Kosten werden grundsätzlich von der OeNB so gering wie möglich gehalten, sind aber im Rahmen der spezifischen Aufgaben einer Notenbank zur Krisenvorsorge und -bewältigung nicht vorrangiges Kriterium der Lagerstellenauswahl. Eine ausschließliche Lagerung der Goldbestände in Österreich würde im Bedarfsfall eine schnelle Konvertierbarkeit in gängige Reservewährungen verhindern und darüber hinaus mit erheblichen Kosten (bauliche Maßnahmen, technische Infrastruktur, Sicherheitskosten) verbunden sein. Unabhängig von der Vorgehensweise anderer nationaler Zentralbanken erwägt die OeNB auf Nachfrage derzeit daher nicht, Goldreserven aus dem Ausland abzuziehen.
Hinsichtlich der Geschäftspraktiken anderer Zentralbanken sei abschließend festzuhalten, dass hierzu weder vom Bundesministerium für Finanzen noch von der OeNB eine Bewertung ebendieser Praktiken vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen