13438/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0215-II/2013
Wien, am . März 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 25. Jänner 2013 unter der Zahl 13644/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den ‚mutmaßlichen Funktionär der Muslimbruderschaften‘ Ibrahim El-Zayat“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8 sowie 17 und 18:
Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit bzw. aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 9 bis 16:
Eine Überwachung von sowie eine Ermittlung gegen natürlichen sowie juristischen Personen ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes oder der Strafprozessordnung möglich. Für eine generelle Über-wachung ohne Vorliegen entsprechender Verdachtslagen und ohne Vorliegen der ge-setzlichen Voraussetzungen bestehen keine Rechtsgrundlagen.