13440/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0219-II/2013

 

Wien, am        . März 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 25. Jänner 2013 unter der Zahl 13646/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Errichtung eines deutschsprachigen islamistischen Medienzentrums im Nahen Osten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 6:

Nein.

 

Zu den Fragen 2 bis 4 und 7 und 8:

Entfallen aufgrund der Beantwortung zu den Fragen 1 und 6.

 

Zu Frage 5:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung der Frage abgesehen werden.


Zu Frage 9:

Eine Überwachung von sowie eine Ermittlung gegen natürliche bzw. juristische Personen ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes oder der Strafprozessordnung möglich. Für eine generelle Über-wachung ohne Vorliegen entsprechender Verdachtslagen und ohne Vorliegen der ge-setzlichen Voraussetzungen bestehen keine Rechtsgrundlagen.