1345/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0093-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 8. Mai 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1320/J-NR/2009 betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008, die die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen am 12. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Zu den in der Beantwortung der Anfrage Nr. 1308/J-NR/2009 durch die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst für den Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung angeführten Daten ist folgende Klarstellung erforderlich:
In dieser Beantwortung wurde darauf hingewiesen, dass die Aufgabenstellung und die Ge-gebenheiten in einigen Bereichen der Bundesverwaltung (Unterricht, Exekutive, Militär, etc.) teilweise nur in eingeschränktem Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen.
Im Rahmen der zahlenmäßigen Aufstellung wurden für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung folgende Daten bekannt gegeben:
Anzahl der behinderten-relevanten Personen : 7.934
Erfüllung der Einstellungspflicht: -115
Es wurde jedoch nicht darauf hingewiesen, dass die Anzahl von behinderten-relevanten Köpfen von 7.024 im Bereich der Universitäten ausschließlich aus pragmatisierten Bediensteten besteht, sämtliche Behindertenplanstellen mit Eintritt der Vollrechtsfähigkeit der Universitäten mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 an das Bundeskanzleramt zurückgegeben und die behinderten Vertragsbediensteten im Rahmen der Vollrechtsfähigkeit in ein Angestelltenverhältnis übernommen wurden. Neuaufnahmen von behinderten Personen kann es im Bereich der pragmatisierten Bediensteten nicht mehr geben. Somit wird in diesem Bereich einerseits die Erfüllung der Einstellungspflicht um den Wert 126 unterschritten, andererseits kann über die Anzahl der im Rahmen der Vollrechtsfähigkeit angestellten Behinderten seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung keine Auskunft gegeben werden.
Die Vollziehung des Behinderteneinstellungsgesetzes ist in § 26 dieses Gesetzes geregelt. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zählt in diesem Bereich nicht zu den Voll-ziehungsorganen gemäß § 26 leg.cit.; daher sind Fragen zur Vollziehung auch nicht von ihm zu beantworten. Die Mittel für die Ausgleichstaxen kommen aus dem der jeweiligen Universität zur Verfügung stehenden Globalbudget.
Im Bereich der Zentralleitung und der nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (exklusive der ausgegliederten Universitäten) ist von einer Anzahl behinderten-relevanter Köpfe von 910 auszugehen. In diesem Bereich liegt die Einstellungs-quote um den Wert 11 über der ermittelten Pflichtzahl.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.