13453/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0233-II/2013
Wien, am . März 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 25. Jänner 2013 unter der Zahl 13659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bedrohungsszenarien durch islamistischen Terrorismus“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.
Zu Frage 2:
Die Sicherheitsbehörden agieren zur Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse.
Zu den Fragen 5 und 6:
Durch das Gesetz vom 15. Juli 1912 betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam als Religionsgesellschaft ist der Islam eine in Österreich staatlich anerkannte Religions-gemeinschaft (vgl. RGBl. Nr. 159/1912). Sowohl das Staatsgrundgesetz und der Staatsvertrag von Saint-Germain als auch die Europäische Menschenrechtskonvention garantieren ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Glaubens- und Gewissens-freiheit in Österreich (vgl. Art 14 StGG, Art 63 StV St. Germain sowie Art 9 EMRK). Die Konversion zum Islam und die Ausübung der Religion sind in Österreich nicht strafbar.