13456/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13802/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

 

Einleitend wird bemerkt, dass unter dem Begriff „Väterkarenz“ sowohl der Früh-karenzurlaub für Väter als auch die Karenz gemäß dem Väter-Karenzgesetz subsumiert werden. Bei jahresübergreifenden Karenzen bzw. Frühkarenzurlauben werden diese dem Jahr des Antrittes zugezählt. Seit dem Jahr 2010 haben insgesamt 19 Bedienstete meines Ressorts die „Väterkarenz“ im beschriebenen Sinne in Anspruch genommen.

 

Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Inanspruchnahme durch Be­dienstete der Zentralleitung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz und der Arbeitsinspektorate in den Jahren 2010 bis 2013[1]:

 

Jahr

Zentralstelle

Arbeitsinspektion

Gesamtdauer
(in Kalendertagen)

2010

2

0

518

2011

3

4

193

2012

8

1

578

2013

1

0

26

 

Im Bereich des Bundessozialamtes wurde im nachgefragten Zeitraum weder ein Frühkarenzurlaub für Väter noch eine Karenz gemäß dem Väter-Karenzgesetz in Anspruch genommen.

 

Frage 2:

 

In meinem Ressort wurde seit dem Jahr 2010 weder eine Karenz gemäß dem Väter-Karenzgesetz noch ein Frühkarenzurlaub für Väter abgelehnt.

 

 

 



[1] Bis zum Stichtag 31.1.2013