13456/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13802/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
Einleitend wird bemerkt, dass unter dem Begriff „Väterkarenz“ sowohl der Früh-karenzurlaub für Väter als auch die Karenz gemäß dem Väter-Karenzgesetz subsumiert werden. Bei jahresübergreifenden Karenzen bzw. Frühkarenzurlauben werden diese dem Jahr des Antrittes zugezählt. Seit dem Jahr 2010 haben insgesamt 19 Bedienstete meines Ressorts die „Väterkarenz“ im beschriebenen Sinne in Anspruch genommen.
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Inanspruchnahme durch Bedienstete der Zentralleitung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Arbeitsinspektorate in den Jahren 2010 bis 2013[1]:
|
Jahr |
Zentralstelle |
Arbeitsinspektion |
Gesamtdauer |
|
2010 |
2 |
0 |
518 |
|
2011 |
3 |
4 |
193 |
|
2012 |
8 |
1 |
578 |
|
2013 |
1 |
0 |
26 |
Im Bereich des Bundessozialamtes wurde im nachgefragten Zeitraum weder ein Frühkarenzurlaub für Väter noch eine Karenz gemäß dem Väter-Karenzgesetz in Anspruch genommen.
Frage 2:
In meinem Ressort wurde seit dem Jahr 2010 weder eine Karenz gemäß dem Väter-Karenzgesetz noch ein Frühkarenzurlaub für Väter abgelehnt.