13457/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13815/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

 

Karenzen, die von Bediensteten mit der Absicht in Anspruch genommen werden, eine persönliche Fort- und Weiterbildung durchzuführen (sogenannte Bildungskarenzen), werden nicht gesondert statistisch erfasst. Um die gegenständliche Anfrage für den angefragten Zeitraum beantworten zu können, bedürfte es einer Einzelfallauswertung in Form einer Durchsicht aller Personalakte der Bediensteten, die im angefragten Zeitraum eine sonstige Karenz im Sinne des BDG bzw. VBG angetreten haben. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass ich von der Beantwortung dieser Anfrage aufgrund des damit verbundenen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes Abstand nehmen muss.