13471/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0015-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. MRZ. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 31. Jänner 2013, Nr. 13821/J, betreffend Bildungskarenz

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Jänner 2013, Nr. 13821/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

 

Jahr

Sonst. Karenz (BDG,VBG)

weibl.              männl.

 

Summe

seit 2010

32

23

55

 

Bildungskarenzen sind nicht gesondert auswertbar.


Zu Frage 2:

 

Während der Bildungskarenz wurde kein Dienstverhältnis beendet.

 

Zu Frage 3:

 

Von dem in Frage 1 genannten Personenkreis wurden drei Dienstverhältnisse in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung der Karenz aufgelöst.

 

Der Bundesminister: