13471/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0015-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. MRZ. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen und
Kollegen vom 31. Jänner 2013, Nr. 13821/J, betreffend Bildungskarenz
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Jänner 2013, Nr. 13821/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
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Jahr |
Sonst. Karenz (BDG,VBG) weibl. männl. |
Summe |
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seit 2010 |
32 |
23 |
55 |
Bildungskarenzen sind nicht gesondert auswertbar.
Zu Frage 2:
Während der Bildungskarenz wurde kein Dienstverhältnis beendet.
Zu Frage 3:
Von dem in Frage 1 genannten Personenkreis wurden drei Dienstverhältnisse in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung der Karenz aufgelöst.
Der Bundesminister: