13473/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2013
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BM für Land- und Forstwirtschft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0018-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. MEZ. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen und
Kollegen vom 31. Jänner 2013, Nr. 13865/J, betreffend unklare
Förderrichtlinien von Elektrofahrzeugen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Jänner 2013, Nr. 13865/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Anzahl der Förderfälle ist in klima:aktiv mobil seit Start des Förderprogramms im Jahr 2007 stark angestiegen. Die dynamische Entwicklung ist einerseits auf die parallelen zielgruppenspezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote von klima:aktiv mobil und die vermehrte Nachfrage nach klimaschonenden Verkehrslösungen sowie andererseits auf die seitens des BMLFUW entwickelten, pauschalierten Förderangebote zurückzuführen und stellt sich zum aktuellen Zeitpunkt – bereinigt um Projektstornierungen – folgendermaßen dar:
- 2007: rd. 30 Förderfälle (rd. 15 Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe und Elektromobilität; rd. 10 Projekte klimaschonendes Mobilitätsmanagement; rd. 5 Projekte zur Forcierung des Radverkehrs).
- 2008: rd. 70 Förderfälle (rd. 40 Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe und Elektromobilität; rd. 30 Projekte klimaschonendes Mobilitätsmanagement; 1 Projekt zur Forcierung des Radverkehrs).
- 2009: rd. 245 Förderfälle (rd. 190 Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe und Elektromobilität; rd. 30 Projekte klimaschonendes Mobilitätsmanagement; rd. 25 Projekte zur Forcierung des Radverkehrs).
- 2010: rd. 750 Förderfälle (rd. 640 Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe und Elektromobilität; rd. 60 Projekte klimaschonendes Mobilitätsmanagement; rd. 30 Projekte zur Forcierung des Radverkehrs; rd. 20 Projekte zur Errichtung von E-Ladestationen).
- 2011: rd. 950 Förderfälle (rd. 810 Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe und Elektromobilität; rd. 50 Projekte klimaschonendes Mobilitätsmanagement; rd. 30 Projekte zur Forcierung des Radverkehrs; rd. 60 Projekte zur Errichtung von E-Ladestationen).
- 2012: rd. 1.740 Förderfälle (rd. 1.390 Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe und Elektromobilität; rd. 50 Projekte klimaschonendes Mobilitätsmanagement; rd. 20 Projekte zur Forcierung des Radverkehrs; rd. 280 Projekte zur Errichtung von E-Ladestationen).
Zu Frage 2:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller klima:aktiv mobil Projekte variiert, nach Maßnahmenkategorie sowie der Vollständigkeit der seitens der Förderwerber vorgelegten Beurteilungs- und Endabrechnungsunterlagen. Die Angabe eines Durchschnittswertes ist daher nicht aussagekräftig. Rein verwaltungs- und auszahlungstechnisch ist ein Bearbeitungszeitraum von 2-3 Monaten gerechnet von der Einreichung bis zur Auszahlung erforderlich.
Die Abwicklungsstelle ist vom BMLFUW laufend angehalten, die Förderfälle so effizient und schnell wie möglich abzuwickeln. Die ab 6. März 2013 nun mögliche generelle Möglichkeit zur Online Einreichung ist eine wichtige bereits umgesetzte Maßnahme zur weiteren kundenfreundlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Fördereinreichung.
Zu Frage 3:
Gemäß dem – um Projektänderungen und -stornierungen bereinigten – aktuellen Projekt- und Budgetstand von klima:aktiv mobil wurde im Zeitraum 2007 (Start des Förderprogramms klima:aktiv mobil) bis Ende 2012 eine Fördersumme von rd. € 56,3 Mio. genehmigt bzw. ausgeschüttet. Diese teilt sich folgendermaßen auf:
- Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe und Elektromobilität: rd. € 14,1 Mio.
- Klimaschonendes Mobilitätsmanagement für Betriebe, Städte, Gemeinden, Regionen, Tourismus und Freizeit: rd. € 19,35 Mio.
- Forcierung des Radverkehrs: rd. € 22,2 Mio.
- E-Ladestationen, an denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für E-Fahrzeuge erhältlich ist: rd. € 0,65 Mio.
Zu Frage 4:
Bei gegenständlichem Fall handelt es sich um einen Antrag betreffend eine neue Fahrzeugtechnologie, welche einen Elektroantrieb mit Reichweitenverlängerung (Range Extender) mittels eines zusätzlichen Verbrennungsmotors zur Stromerzeugung zum Laden der Batterie oder für den Antrieb des Elektromotors umfasst, der auch direkt zur Unterstützung des E-Motors auf die Antriebsachse wirken kann und über einen externen Anschluss zum Laden der Batterie verfügt. Daher ist dieses Fahrzeug kein reines Elektrofahrzeug und kann nicht einer bestehenden E-Fahrzeugkategorie zugeordnet werden, für die bereits Förderpauschalen im Rahmen von klima:aktiv mobil bestehen. Für diese ansteckbaren Hybrid-elektrischen Fahrzeuge (Plug-in Hybrid E-Fahrzeuge und E-Fahrzeuge mit Range Extender) mit externer Lademöglichkeit muss erst eine Definition geschaffen werden um sie in das Förderschema aufnehmen zu können.
Im von den drei Bundesministerien (Umwelt, Verkehr und Wirtschaft) gemeinsam entwickelten Umsetzungsplan „Elektromobilität in und aus Österreich“, der im Juli 2012 von der Bundesregierung beschlossen wurde, betrifft eine der Maßnahmen die „Prüfung und Ausarbeitung einer nationalen Fahrzeugklassifizierung für „Range-Extender-Fahrzeuge“ (REX/REEV) als Beitrag zu einem nationalen fokussierten/intelligenten Anreizsystem (2012, BMVIT).“ Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist das BMVIT zuständig. Das BMLFUW musste daher das Ergebnis der Erarbeitung der Definition für „Range Extender-Fahrzeuge“ durch das BMVIT abwarten. Nach Abschluss von Expertengesprächen wurde im Februar 2013 seitens des BMVIT eine entsprechende Information übermittelt. Diese wurde vom BMLFUW in das neue Förderschema aufgenommen, sodass ab sofort auch E-Fahrzeuge mit
Reichweitenverlängerung gefördert werden. Die detaillierten Fördersätze sind seit 6. März 2013 gültig und können der Homepage der Förderabwicklungsstelle KPC entnommen werden.
Die bereits eingereichten Förderfälle für E-Fahrzeuge können nun nach diesen neuen Fördersätzen abgewickelt werden.
Zu Frage 5:
Die Anträge für klima:aktiv mobil Förderungen werden seitens der Förderwerber direkt bei der KPC eingereicht. Einzelne Förderanträge werden im Einreichstadium nicht an das BMLFUW weitergeleitet, da die KPC als Abwicklungsstelle für das klima:aktiv mobil Förderprogramm beauftragt ist. Die KPC erstellt unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Förderungsrichtlinie bzw./und Informationsblättern einen Beurteilungsvorschlag. In unklaren bzw. nicht definierten Fällen wird das BMLFUW thematisch informiert und um Herbeiführung einer Lösung ersucht.
In unklaren bzw. nicht definierten Fällen wie insbesondere im aktuellen Fall erfolgt eine laufende Information über den Sachstand und die offenen Anträge der „Range-Extender-Fahrzeuge“, welche aufgrund der fehlenden Definition noch nicht abgearbeitet werden konnten.
Zu Frage 6:
Nachdem das BMVIT die Definition zu „Range-Extender-Fahrzeuge“ im Februar 2013 übermittelt hat, wurde daraufhin das Förderschema angepasst und die weitere Abwicklung kann dementsprechend erfolgen.
Zu Frage 7:
Seitens der KPC werden im Einvernehmen mit dem BMLFUW die jeweiligen Informationsblätter für Förderwerber bereits jetzt periodisch evaluiert und erforderlichenfalls angepasst.
Auch das Informationsblatt der klima:aktiv mobil Förderungsoffensive „Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität“ wird daher regelmäßig den technischen Entwicklungen sowie den Preisentwicklungen am Fahrzeugmarkt angepasst. Darin sind Fahrzeugkategorien bezeichnet, die mehrere Fahrzeug-Typen, -Modelle, -Versionen und -Varianten in Gruppen zusammenfassen. Das jeweils aktuelle Informationsblatt ist auf der Homepage der Abwicklungsstelle KPC allen potenziellen Förderwerbern, Antragstellern und Interessenten zugänglich, sodass das jeweilige Fahrzeug in der betreffenden Kategorie eingeordnet werden kann.
Die im Informationsblatt dargestellten Fahrzeugkategorien bieten daher die erforderliche ausreichende Information für Förderwerber, Antragsteller und Interessierte.
Aufgrund der enormen Modellvielfalt der Fahrzeugtypen, Versionen und Varianten ist es aus Gründen der Verwaltungseffizienz, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit nicht zielführend eine Typenliste zu führen, da der administrative Aufwand zur Überprüfung und Aktualisierung enorm wäre und die Fehlerquellen zu zahlreich sind. Die Typendaten müssten extra laufend über den Kfz-Handel und die Importeure erhoben und überprüft werden.
Abschließend darf auch darauf hingewiesen werden, dass im Sinne der umfassenden und maßgeschneiderten Information der Förderwerber die zielgruppenspezifischen klima:aktiv mobil Beratungsprogramme für Betriebe, Städte, Gemeinden und Regionen sowie für Tourismus- und Freizeitorganisationen zusätzlich kostenlose Beratung, Unterstützung und Hilfestellung bei der Fördereinreichung anbieten.
Der Bundesminister: