13474/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0020-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. MRZ. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rudolf Plessl, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 31. Jänner 2013, Nr. 13866/J, betreffend

                        Siedlungswasserwirtschaft in Österreich

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Jänner 2013, Nr. 13866/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

In den letzten 10 Jahren (2003 bis 2012) wurden in Summe 24.770 Förderfälle im Bereich der Abwasserreinigung wie auch der Trinkwasserversorgung genehmigt.

 

Details zu diesen 24.770 Förderfällen können der angeschlossenen Tabelle entnommen werden:


 

Die jährliche Verteilung der Investitionskosten für die Jahre 2003 bis 2012 auf die oben genannten unterschiedlichen Förderwerber im Abwasser- wie auch im Trinkwasserbereich ist den angeschlossenen Diagrammen zu entnehmen:


 

Zu Frage 4:

 

Um den erforderlichen Investitionsbedarf in der Siedlungswasserwirtschaft exakt angeben zu können, wurde im Rahmen der Vorbereitung zu den nächsten FAG Verhandlungen im Auftrag des BMLFUW eine Investitionskostenerhebung durchgeführt. Dabei wurden im Frühsommer 2012 alle Gemeinden und Verbände ersucht, den in den nächsten 10 Jahren notwendigen Investitionsbedarf in der Siedlungswasserwirtschaft für die erstmalige Errichtung von Anlagen und für die Reinvestitionen bekannt zu geben.

 

Auf Basis der Antworten von 78% der Gemeinden und Verbände, die ihrerseits 87% der Einwohner repräsentieren, resultiert ein erforderliches Gesamtinvestitionsvolumen (Trinkwasser und Abwasser) von ca. je 900 Mio. € in den Jahren 2013 und 2014, welches dann auf ein relativ konstantes Niveau von 600 Mio. € jährlich sinkt.

 

Die erforderlichen Investitionen im Bereich der Sanierung werden sowohl im Abwasser wie auch im Trinkwasserbereich über die gesamte Periode hindurch in relativ konstanter Höhe mit jeweils rd. 200 Mio. € jährlich angegeben.


Zu Frage 5:

 

Die Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass erforderliche Investitionen im Bereich der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung auf Gemeindeebene vielfach in die Zukunft verschoben wurden und dass die Bautätigkeit in diesem Bereich zurückgegangen ist.

 

Da die Förderungsmittel für die Siedlungswasserwirtschaft von den FAG Partnern aufgebracht werden, obliegt es auch den FAG Partnern festzulegen, in welchem Umfang Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft in der laufenden FAG Periode zugesagt werden können. Die gesetzliche Verankerung dieses Zusagerahmens erfolgt im Umweltförderungsgesetz. Bedauerlicherweise unterblieb im Jahr 2011 bei der Verlängerung der FAG Periode um ein Jahr – trotz der diesbezüglichen Forderung des BMLFUW, der Länder wie auch des Städte- und Gemeindebundes – die gleichzeitige Novellierung des Umweltförderungsgesetzes, sodass Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft derzeit nur bis Ende 2013 zugesagt werden können.

 

Es kann aber mitgeteilt werden, dass es im Vorfeld der letzten Sitzung der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu einer politischen Einigung mit der Frau Finanzministerin gekommen ist, sowohl für das Jahr 2013, wie auch für 2014 zusätzliche Förderungsmittel für die Siedlungswasserwirtschaft bereit zu stellen. Diese geplante Aufstockung des Zusagerahmens für die Siedlungswasserwirtschaft bedarf noch der gesetzlichen Verankerung im Umweltförderungsgesetz.

 

Zugesagte Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft werden in der Regel über einen Zeitraum von 28 Jahren ausbezahlt und belasten das aktuelle Budget nicht sofort in ihrer Gesamtheit. Das ist auch der Grund dafür, dass der Großteil der aktuell budgetierten Ausgaben für die Siedlungswasserwirtschaft aus Förderungszusicherungen resultiert, die bis ins Jahr 1993 zurückgehen. Bei der Budgeterstellung ist sicherzustellen, dass sämtliche sich aus bestehenden Förderungszusagen ergebenden liquiden Verpflichtungen zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt und in der vertraglich festgelegten Höhe ausgezahlt werden können. Verzögerungen bei der Umsetzung wie auch Kostenreduktionen haben in der Vergangenheit jeweils zu Unterschreitungen der jährlich im Budget prognostizierten Auszahlungen geführt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass trotz der intendierten Aufstockung des Zusagerahmens für die Jahre 2013 und 2014 der gesetzlich festgelegte Budgetpfad nicht überschritten wird.

 


Für die Jahre 2015 bis 2021 obliegt es den FAG Partnern, gemeinsam festzulegen, in welchem Umfang Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft gefördert werden können.

 

Das BMLFUW bekennt sich jedoch nachdrücklich zum eingeschlagenen Weg der gemeinsamen Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft durch die FAG Partner. In den anstehenden FAG Verhandlungen wird seitens des BMLFUW darauf geachtet werden, dass entsprechende Förderungsmittel für Maßnahmen der Trinkwasserversorgung wie auch der Abwasserentsorgung zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu Frage 6:

 

Die österreichische Trinkwasserversorgung wie auch die Abwasserentsorgung ist im Verantwortungsbereich unserer Gemeinden und Städte hervorragend organisiert. Im Bewusstsein über die Verantwortung der Kommunen für diesen wichtigen Zweig der Daseinsvorsorge hat sich die österreichische Bundesregierung schon im Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode dazu bekannt, dass die Kernkompetenz für die Wasserdienstleistungen auch in Zukunft bei den Gemeinden und Städten liegen muss.

 

Das Eigentum an der Infrastruktur im Trinkwasser- wie auch im Abwasserbereich liegt fast ausschließlich in kommunaler Hand, wozu auch privatrechtliche Konstruktionen als AG bzw. GmbH zu zählen sind, die im 100%igem Eigentum der Kommunen stehen. Vielfach haben sich Gemeinden zu Verbänden nach dem Gemeindegesetz oder dem Wasserrechtsgesetz zusammengeschlossen, sodass das Eigentum an der Infrastruktur dann bei diesen liegt. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten auch Wassergenossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz, die Infrastruktureinrichtungen für die Wasserver- und Abwasser­entsorgungsanlagen in Eigenverantwortung errichten und betreiben. Vereinzelt finden sich im Abwasserbereich unterschiedlich aufgesetzte PPP-Modelle, wo ein Privater – nach entsprechender Ausschreibung – die Dienstleistung übernommen hat. In wenigen Fällen treten als Eigentümer und Betreiber der Infrastruktureinrichtung auch überregionale Unternehmen auf, die mehrheitlich im Landeseigentum stehen.

 

Abschließend darf angemerkt werden, dass Österreich im internationalen Vergleich sicher als eine „Hochburg“ der direkten kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung bezeichnet werden kann.

 

Der Bundesminister: