13484/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13750/J des Abgeordneten Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1, 2 und 4:

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz steht mit folgenden Versicherungsgesellschaften in Geschäftsbeziehung:

 

Gesellschaft

Versicherungssparte

Abschlussdatum

UNIQA

Kfz

01.01.1991 1

Wr. Städtische Versicherung

Kollektivunfallversicherung sowie Vermögenshaftpflichtversicherung für die mit der Beurteilung von Blindenführhunden betrauten Sachverständigen 2

01.10.2003

DONAU

Allgemeine Versicherungs AG

Vienna Insurance Group

Kfz 3

1983

1 Am 01.01.1991 wurde die erste Polizze abgeschlossen; danach jeweils bei Ankauf von neuen Kfz.

2 Vertragsnehmer ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Prämienzahler ist das Bundessozialamt.

3 Der Vertrag wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die Arbeitsinspektorate abgeschlossen.

 

Frage 3:

 

Nein.

 

Frage 5:

 

Gesellschaft

Versicherungssparte

Abschlussdatum

HDI

Messe- und Ausstellungsversicherung

20.03.2008 (für 1 Jahr)

 


Frage 6:

 

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Fragen 7 und 8:

 

Die Vergaben erfolgten gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, welches auch die Ausschreibungsbedingungen festlegt.

 

Frage 9:

 

Ich habe seit Amtsantritt eine Vielzahl von Terminen wahrgenommen. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Termin betreffend eine Veranstaltung von Versicherungsgesellschaften dabei war. Eine tiefergehende Terminrecherche würde jedoch aufgrund der Vielzahl von Terminen in meinem Kalender einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen.

 

Fragen 10 bis 12:

 

Im Zuge der Pensionskassenreform 2012 wurde auch das Betriebspensionsgesetz (BPG) novelliert (BGBl. I Nr. 54/2012). Die Novelle des BPG hat grundsätzlich sämtliche sogenannten Durchführungswege der 2. Säule der Altersvorsorge – also auch die Betriebliche Kollektivversicherung – betroffen.

Im Übrigen ist der Begriff ‚im Zusammenhang mit der Versicherungswirtschaft‘ so un­deutlich, dass eine darüber hinaus gehende Beantwortung nicht möglich ist. Ich ver­weise auf die Homepage des österreichischen Parlaments, auf der Begutachtungsent­würfe samt einbringender Stelle sowie die von der Bundesregierung dem Nationalrat übermittelten Regierungsvorlagen abrufbar sind; bezüglich der Verordnungen verweise ich auf das im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abrufbare BGBl. II.

 

Fragen 13 bis 15:

 

Dazu liegen mir keine Informationen vor.

 

Fragen 16 und 17:

Im angefragten Zeitraum wurden keine Werbeinserate von Versicherungen in Publikationen meines Ressorts geschalten.