13490/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 21. März 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0032-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13775/J betreffend "die Kennzeichnung von Waren aus Siedlungen in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten", welche die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Waren aus den 1967 von Israel besetzten Gebieten richten sich nach dem Recht der Europäischen Union. Für Warenlieferungen aus Israel sieht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der EU und Israel vor, dass auf allen in Israel ausgestellten bzw. ausgefertigten Warenverkehrsbescheinigungen (EUR. 1) und Erklärungen auf der Rechnung die Stadt, das Dorf oder das Industriegebiet anzugeben sind, in der die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung stattgefunden hat. Die Postleitzahlen der Siedlungen sind im Amtsblatt der Europäischen Union C 232 vom 3.8.2012 veröffentlicht.


Der österreichische Zoll bzw. die österreichischen Importeure können somit anhand der Einfuhrpapiere (mit den israelischen Postleitzahlen) feststellen, ob es sich um Produkte aus den israelischen Siedlungen handelt.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Dazu liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend keine Informationen vor.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Wie bereits aus der Einleitung zur Anfrage hervorgeht, handelt es sich bei diesem Vorschlag um einen Kooperationsmodus zwischen europäischen und israelischen Zollbehörden, weswegen keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend besteht.

 

Das Europäische Parlament hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2012 das Commitment der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die bestehenden rechtlichen Regelungen und bilateralen technischen Vereinbarungen voll und effektiv umzusetzen, bestätigt. Unbeschadet dessen ist jedes Verfahren zu begrüßen, das der Verwirklichung der angestrebten Zielsetzung dient.