13491/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.03.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 21. März 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0030-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13759/J betreffend "Versicherungsgeschäfte des Ressorts", welche die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, stelle ich einleitend fest, dass für Bestandteile des Bundesvermögens, aktuell gemäß Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über den Abschluss von Versicherungsverträgen durch die Bundesverwaltung gemäß § 70 Abs. 5 BHG 2013 (BGBl. II Nr. 26/2013), der Grundsatz der Nichtversicherung gilt. Ausnahmen davon sind nur in bestimmten Fällen zulässig, so z.B. für die Versicherung von Liegenschaften sowie von Kraftfahrzeugen.
Antwort zu den Punkten 1, 2, 4 und 5 der Anfrage:
Für den im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Verwendung stehenden Fuhrpark besteht bei der Wiener Städtischen seit 24. Oktober 1979 ein sogenannter Flottenvertrag, welcher die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet. Weiters wurde am 1. Oktober 2001 bei der Wiener Städtischen Versicherung eine Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen, welche den gesamten Fuhrpark beinhaltet. Bei der Uniqa wurde für mein Dienstfahrzeug im November 2010 eine gemäß BBG-Rahmenvertrag ausgehandelte Haft- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen, welche sich aufgrund der Nutzungsvereinbarung des Autos jährlich ändert und entsprechend aktualisiert wird.
Antwort zu Punkten 3 und 13 bis 15 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Beauftragungen erfolgten durch die nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständige Stelle.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Die Bestimmungen des Vergaberechts wurden bei sämtlichen Beauftragungen eingehalten.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
In meiner Funktion als Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend habe ich am 15. Jänner 2013 anlässlich der Gründung von Uniqa Österreich an einer Diskussion teilgenommen. Weiters habe ich im Dezember 2012 an der Ehrung im Rahmen der von der Wiener Städtischen Versicherung, der Erste Bank, dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband, dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und meinem Ressort unterstützten Initiative "PflegerInnen mit Herz" im Ringturm der Wiener Städtischen teilgenommen.
Antwort zu den Punkten 10 bis 12 der Anfrage:
In der XXIV. Gesetzgebungsperiode wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende Verordnungen oder Gesetze erlassen, die entweder mit dem Gewerbe bzw. gewerblichen Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung zu tun haben oder aber für bestimmte Gewerbe eine gesetzliche Haftpflichtversicherung eingeführt haben:
· BGBl. II Nr. 156/2010 (1.6.2010) - Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie die Berechtigung zur Versicherungsvermittlung bei der Gewerblichen Vermögensberatung (Versicherungsvermittler-Verordnung)
· BGBl. I Nr. 99/2011 (16.11.2011) - Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (§ 136a Abs. 12 GewO 1994: Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Gewerbliche Vermögensberater)
· BGBl. II Nr. 87/2012 (28.3.2012) - Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Gewerblichen Vermögensberatung (Gewerblicher Vermögensberater-Verordnung)
· BGBl. I Nr. 85/2012 (14.8.2012) - Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (§ 99 GewO 1994: Einführung einer gesetzlichen Haftpflicht für Baumeister, § 117 GewO 1994: Einführung einer gesetzlichen Haftpflicht für Immobilientreuhänder)
Im Übrigen ist auf die Homepage des österreichischen Parlaments, auf der Begutachtungen samt einbringender Stelle sowie die von der Bundesregierung dem Nationalrat übermittelten Regierungsvorlagen abrufbar sind bzw. bezüglich der beschlossenen Rechtsakte auf das im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbare Bundesgesetzblatt zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:
Keine.