13492/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 21. März 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0028-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13745/J betreffend "Hacklerregelung für Beamte", welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Im Jahr 2012 sind acht leitende Bedienstete (Sektions-, Bereichs-, Abteilungs- und Referatsleiter bzw. deren Stellvertreter sowie Fachexperten) der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend mit einem Durchschnittsalter von 61,25 Jahren in den Ruhestand versetzt worden. Seit 1. Jänner 2013 ist kein leitender Bediensteter in den Ruhestand versetzt worden.

 

Sieben der zuvor genannten drei Frauen und fünf Männer wurden bis einschließlich 31. Dezember 1953 geboren. Zwei der genannten Personen hatten ihr 60. Lebensjahr erreicht, die übrigen waren zwischen 61 und 65 Jahre alt. Eine Person wurde krankheitsbedingt vor dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand versetzt. Nähere Angaben können nicht gemacht werden, da die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete sich aufgrund des geringen Umfangs des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen lässt.

 

Für eine der angeführten Personen wurde die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit bescheidmäßig festgestellt.

 

Vier Personen haben durchschnittlich 4,67 Jahre an nicht beitragsgedeckten Zeiten zu einem Durchschnittspreis von € 13.516,- nachgekauft.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund des geringen Umfangs des betroffenen Personenkreises bei einer Aufgliederung nach Jahrgang nicht ausschließen. Der monatliche Aktivbezug der genannten acht leitenden Bediensteten zu Antritt des Ruhestandes betrug im Durchschnitt € 6.827,11.